Brähmer erneut vor Gericht !


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Cord

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Ich wollte Dich damit nicht angreifen junger Mann ;)

Aber wie ich bereits geschrieben habe, diese "Straftat" ist kein Offizialdelikt und wenn das "Opfer" eine Einstellung des Verfahrens beantragt, oder seine Klage zurück zieht, sollte das ganze auch zum Ruhen kommen! Von daher kann irgendwas nicht stimmen...

Die Strafverfolgungsbehörde kann laut § 230 StGB dennoch ein besonderes öffentliches Interesse für geboten halten.

Ein besonderes öffentliches Interesse kann z.B. bestehen, wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt.....
 

al

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Ohne das deutsche Recht zu kennen: In Ö stellt die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren die entsprechenden Anträge bei Gericht (wenn notwendig) bzw. leitet das Ermittlungsfahren und entscheidet über dessen Fortgang. - In der Verhandlung entscheidet das Gericht über die Zulassung von Zeugen (so etwa in Kurzform). Ich glaube, dass die Rechtslage in D ähnlich ist.

Prinzipiell halte ich es allerdings für bedenklich, über den Fall ohne entsprechende Sachkenntnis zu urteilen bzw. ihn nur aufgrund der Aussagen von Brähmers Anwalt einschätzen zu wollen.

Grüße

al
 

Paulie Walnuts

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Ich wollte Dich damit nicht angreifen junger Mann ;)

Aber wie ich bereits geschrieben habe, diese "Straftat" ist kein Offizialdelikt und wenn das "Opfer" eine Einstellung des Verfahrens beantragt, oder seine Klage zurück zieht, sollte das ganze auch zum Ruhen kommen! Von daher kann irgendwas nicht stimmen...

Stimmt einfach nicht:belehr:

Wenn das Opfer oder der Täter eine Anzeige zurückzieht, kann es trotzdem zu einem Verfahren bzw. zu einem Gerichtsprozess kommen. Die Staatsanwaltschaft kann dann eine Entscheidung treffen, ob ein Prozess geführt werden soll oder nicht.

Stell Dir folgende Situation vor:

Ein Täter schlägt einen geistig Behinderten zusammen. Der geistig Behinderte weiß allerdings nicht was eine Anzeige ist oder was er tun soll. Trotzdem kann es zu einem Gerichtsprozess kommen, auch ohne Anzeige des Opfers oder zurückgezogender Anzeige, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnimmt, z.B. durch Zeugenaussagen, Hinweise oder ähnliches...

Fazit: Der Prozess mit Jürgen Brähmer wird stattfinden und es ist nichts Faules dran, auch wenn der 19-Jährige seine Anzeige zurückziehen möchte oder sie bereits zurückgezogen hat. Hat ein "Vorfall" stattgefunden, so ist es gleichgültig, ob eine Anzeige des Opfers vorliegt oder nicht. Es kommt immer zum Prozess, es sei denn, Dritte wissen von dem Tathergang nichts (z.B. Opfer und Täter bewahren Stillschweigen) oder es existieren überhaupt keine Hinweise oder die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein, was im Fall Brähmer nicht zutrifft.
 

sucki

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Alles Anwälte hier im Forum?:laugh2: Am Besten wir warten mal ab was da rauskommt, lohnt nicht sich hier gegenseitig anzufauchen...;)
 

Buster D

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Guten Tag...:wavey:

Hier ein paar Infos zum Brähmer-Fall

1.) Der "geohrfeigte" war ein 19-jähriger alkoholisierter junger Mann

Das dürfte eher gegen Brähmers Version sprechen, dass der Mann sein Auto klauen wollte.

Also wenn ihr mich fragt...da ist doch etwas nicht in Ordnung...

Ja, Brähmer ist blitzschnell auf 180. Unabhängig von diesem Fall wird sich daran wohl leider nichts mehr ändern.
 

Paulie Walnuts

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:D :D :D - das würde dem Täter so gefallen. Und dein skizzierter Fall hat mit dem Brähmers gar nichts zu tun - Zeit zum "in die Tischkante Beißen", wie Roberts so schön formulierte ;)

al

Mein skizzierter Fall hat mit dem Brähmers gar nichts zu tun? Was du nicht sagst.:ricardo:

Der User al scheint mal wieder nichts kapiert zu haben. Aber was soll's, auch dumme Menschen brauch das Land.
 

Airtan

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Boxsportfreunde,

diese Diskussion ist total überflüssig und gehört nicht in dieses Forum-wirklich albern das überhaupt zu erwähnen. Außerdem fehlen uns detaillierte Angaben über den Sachverhalt, juristische Kenntnisse-den meisten zumindest, und zu allerletzt muss angemerkt werden, daß nur das zuständige Gericht in der Lage ist diesen Fall abschließend zu beurteilen bzw. Brähmer zu verurteilen!
Frühestens nach Verkündung des Urteils wissen wir mehr und können über den weiteren Verlauf der Karriere des Jahrhunderttalents sprechen!:rolleyes:

Achja, sich deswegen zu beleidigen ist ebenfalls total überflüssig!
 
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