Fussball brutal


Bitter... Glücklicherweise ist die BuLI nur mit wenigen und eher harmlosen Szenen vertreten. Woanders geht es deutlich rauher zu.

Stam gegen Viera ist diesbezüglich aber auch nen interessantes Matchup :teufel:
 
das eigentlich traurige an diesen bildern ist, dass einiges davon wahrscheinlich nicht mal oder nur mit gelb geandet wurde! und genauso traurig ist, dass viele der personen in em filmchen nationalspieler sind/waren... :kotz:
 
Und wo ist der "Frust-Treter" der Ballett-Tucken.... :clown:
 
Wer kriegt da am Ende im Flamengo-Trikot eins auf die Fresse? Sieht nach Romario oder Edmilson aus...
 
Letztens hat mal jemand gefordert, dass manche Fouls als Körperverletzung vor stinknormale Gerichte gehören.

Da ist ein Foul dabei, da tritt ein Spieler einem anderen auf Kopf.

Wahnsinn. Für mich lebenslange Sperre, solche Sportler verdienen das Wort Sportler nicht, dass sind für mich Holligans.
 
Kam neulich mal irgendwo im TV, da hat unterklassig einer jemanden umgetreten (Knöchel- und Bänderriss) und wurde dann verklagt und musste 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er meinte, es war ein Unfall, daß Opfer meinte es wäre brutal und absichtlich gewesen. Mittlerweile spielt das Opfer irgendwo in der Oberliga. Der Treter hat mit dem Fußball spielen aufgehört, weil er einfach nicht mehr ein solches Risiko eingehen wollte, weil er für Frau und Kind zu sorgen hat.
 
sefant77 schrieb:
Kam neulich mal irgendwo im TV, da hat unterklassig einer jemanden umgetreten (Knöchel- und Bänderriss) und wurde dann verklagt und musste 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er meinte, es war ein Unfall, daß Opfer meinte es wäre brutal und absichtlich gewesen. Mittlerweile spielt das Opfer irgendwo in der Oberliga. Der Treter hat mit dem Fußball spielen aufgehört, weil er einfach nicht mehr ein solches Risiko eingehen wollte, weil er für Frau und Kind zu sorgen hat.
das hab ich auch gesehen, war das bei akte zufällig auf Sat1??? ich glaub der spielt bei den Duisburg (A), bin mir aber nicht mehr ganz sicher mich richtig zu erinnern
 
sefant77 schrieb:
Kam neulich mal irgendwo im TV, da hat unterklassig einer jemanden umgetreten (Knöchel- und Bänderriss) und wurde dann verklagt und musste 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er meinte, es war ein Unfall, daß Opfer meinte es wäre brutal und absichtlich gewesen. Mittlerweile spielt das Opfer irgendwo in der Oberliga. Der Treter hat mit dem Fußball spielen aufgehört, weil er einfach nicht mehr ein solches Risiko eingehen wollte, weil er für Frau und Kind zu sorgen hat.
Es ging nicht um Schmerzensgeld:

OLG Hamm: Fußballer muss für "Blutgrätsche" Schadensersatz leisten

Rechtzeitig zum Start der neuen Bundesligasaison hat der zuständige Spezialsenat des Oberlandesgerichts Hamm darauf hingewiesen, dass bei einem groben Foul neben einer roten Karte auch eine Haftung auf Schadensersatz droht.

Im März 2003 war der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Fußballer während eines Spiels zwischen zwei Amateurmannschaften aus dem Ruhrgebiet - ohne den Ball zu spielen -
in das Bein seines Gegenspielers gegrätscht. Die zum Ersatz der hierdurch entstandenen Arzt-
und Krankenhauskosten von mehr als 6.000,-- Euro verurteilende Entscheidung des Landgerichts Bochum ist jetzt rechtskräftig geworden. Der Fußballer hatte zunächst Berufung zum Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Nach rechtlichem Hinweis des Oberlandesgerichts hat er seine Berufung zurückgenommen.

In dem rechtlichen Hinweis hat der Senat des Oberlandesgerichts ausgeführt: Ein Teilnehmer an einem sportlichen Kampfspiel mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential , bei dem typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverstößen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung bestehe, nehme grundsätzlich Verletzungen in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden seien. Bei geringfügigen Regelverstößen in wettbewerbstypischen Risikolagen - wie z. B. bei übereifrigem Einsatz, bloßer Unüberlegtheit, wettkampfbedingter Übermüdung oder bloßem technischen Versagen - scheide damit eine Haftung regelmäßig aus. Verhaltensweisen eines Spielers, die sich noch im Grenzbereich zwischen kampfbetonter Härte und unzulässiger Unfairness bewegten, begründeten daher noch keine Schadensersatzansprüche. Wenn allerdings die durch den Spielzweck noch gebotene Härte und damit die Grenze zur unzulässigen Unfairness überschritten werde, bestehe eine Haftung auf Schadensersatz.

Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: 34 U 81/05


http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/38189/
 
Ja.
Der "Täter" behauptet sogar den Ball gespielt zu haben, aber das OLG hat die Bewisaufnahme des LG, die diese Behauptung als nicht substantiiert sah, nicht beanstandet.
 
Oben