Sobald der Betriebsrat zustimmt, kann man die ganze Belegschaft kurz schicken, egal was einzelvertraglich geregelt ist. Bei Unternehmen ohne Betriebsrat muss das einzveltraglich geregelt werden oder mit einer Änderungskündigung, gegen die der Arbeitnehmer wie bei jeder Änderungskündigung der...