Schlimme Konsequenzen kann ich mir nicht vorstellen hier für Sturm. Wenn es "nur" der angegebene Infusionsinhalt war, sollte das in der Praxis tatsächlich nicht für einen Verstoss gegen das Anti-Doping-Gesetz ausreichen, was Dinge wie Nachweis, Vorsatz, Dopingmittel, Vorteil oä. angeht...