Da stellt sich die Frage, was der KGaA gehört und was dem e.V.?
Bei einer Insolvenz wäre alles weg, was zur KGaA gehört. Den eingetragenen Verein kümmert das wenig, der verliert nur seine Stammeinlage. Wenn die Zweite Mannschaft der 60er zum e.V. zählt könnten die, glaube ich, sogar mit deren...