Deutsche Boxnews- und diskussions-Thread


Lord Krachah

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Lass ich mal kommentarlos hier.

Da hätte man den Journalisten auch raustragen lassen können. Dann abzubrechen ist ja nun wirklich keine Lösung. Die armen Beteiligten.
 

HamburgBuam

Adalaide Byrd
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Lüneburg
Wozu gibt es Sicherheitspersonal im Gericht, wenn die nicht einmal einen Störenfried aus dem Saal entfernen können/dürfen? :skepsis:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1109

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Es geht, so denke ich, nicht darum, dass man, wahrscheinlich rechtswidrig, eine Person aus dem Gerichtsgebäude entfernen könnte. Sondern darum, wer von den anwesenden Journalisten das Recht hat, eine Gerichtsverhandlungen zu verfolgen. War doch schon beim NSU-Prozess ein sehr großes Thema.
 

Lord Krachah

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Es geht, so denke ich, nicht darum, dass man, wahrscheinlich rechtswidrig, eine Person aus dem Gerichtsgebäude entfernen könnte. Sondern darum, wer von den anwesenden Journalisten das Recht hat, eine Gerichtsverhandlungen zu verfolgen. War doch schon beim NSU-Prozess ein sehr großes Thema.

Klar, aber eigentlich melden sich Journalisten an, so dass man die Saalgröße abschätzen kann. Entweder ist also im Vorfeld was schief gelaufen oder der Vorsitzende hätte ihn halt rausschmeißen müssen. So ist es sicherlich etwas bitter für die Frau aber auch Schwarz, die da aufgeregt antreten, um dann unverrichteter Dinge wieder nach Hause zu müssen, um jetzt nochmal ein halbes Jahr oder so auf den Prozess zu warten. Wenn die Berichte stimmen, was man natürlich nicht weiß, wirft das leider kein schönes Bild.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1109

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Klar, aber eigentlich melden sich Journalisten an, so dass man die Saalgröße abschätzen kann. Entweder ist also im Vorfeld was schief gelaufen oder der Vorsitzende hätte ihn halt rausschmeißen müssen.

Die Entscheidung, welche Journalisten der Verhandlung beiwohnen dürfen, ist juristisch ein sehr schwieriges Thema und sorgte schon beim NSU-Prozess für große Kontroversen. Und da war es ein Oberlandesgericht.
Dass ein Richter an einem Amtgericht sich nicht auf sowas einlassen will/kann, ist stark zu vermuten.
 

Lord Krachah

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Die Entscheidung, welche Journalisten der Verhandlung beiwohnen dürfen, ist juristisch ein sehr schwieriges Thema und sorgte schon beim NSU-Prozess für große Kontroversen. Und da war ein Oberlandesgericht.
Dass ein Richter an einem Amtgericht sich nicht auf sowas einlassen will/kann, ist stark zu vermuten.

Mit dem Unterschied, dass das OLG mit einer falschen Entscheidung jahrelange Verhandlungen gefährden würde. Beim AG es nur um einen Tag ging und es wahrscheinlich ohnehin keine Sprungrevision geben wird, was zur Folge hätte, dass ein Fehler völlig egal wäre. Aber vielleicht sind wir da ja auch nur einfach anderer Meinung.:wavey:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1109

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Beim AG es nur um einen Tag ging und es wahrscheinlich ohnehin keine Sprungrevision geben wird, was zur Folge hätte, dass ein Fehler völlig egal wäre.

Das verstehe ich nicht. Das, was du schreibst, hat doch nichts damit zu tun, dass ein Journalist, bzw. das Medienhaus dahinter, dem das Beiwohnen der Verhandlung an diesem evtl. einzigen Tag verwehrt wurde, z.b. das Amtsgericht dann auf Schadensersatz verklagen kann, und der Richter, dem bewusst ist, dass er, wenn ohne Vergabemechnismus einfach ein paar Journalisten ausschließt, rechtswidrig handelt, sehr im Hinblick auf seine weitere berufliche Zukunft erpicht darauf ist, nicht vorsätzlich rechtswidrig zu handeln und nicht vorsätzlich einen rechtswidrigen Grundrechtseingriff zu begehen.
 
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Lord Krachah

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Das verstehe ich nicht. Das, was du schreibst, hat doch nichts damit zu tun, dass ein Journalist, bzw. das Medienhaus dahinter, dem das Beiwohnen der Verhandlung an diesem evtl. einzigen Tag verwehrt wurde, z.b. das Amtsgericht dann auf Schadensersatz verklagen kann, und der Richter, dem bewusst ist, dass er, wenn ohne Vergabemechnismus einfach ein paar Journalisten ausschließt, rechtswidrig handelt, sehr im Hinblick auf seine weitere berufliche Zukunft erpicht darauf ist, nicht vorsätzlich rechtswidrig zu handen.

Er hätte doch nicht vorsätzlich rechtswidrig gehandelt. Es gibt ja einen Vergabemechanismus. Das Prioritätsprinzip. So wird es jeden Tag an allen deutschen Amtsgerichten gehandhabt. Wer zu spät kommt und wenn kein Platz mehr da ist, muss halt raus gehen. Wenn er das nicht tut (was übrigens ein unglaublicher Vorgang ist), muss der Vorsitzende das durchsetzen. Wir haben es ja hier nicht mit einem Jahrhundertprozess wie NSU zu tun, wo man vorher das Ganze langwierig vorbereiten muss. Und dass Saalkapazitäten dank Corona begrenzt sind, ist auch jeden Tag ein Problem. Wir wissen ja nicht, wie das hier lief. Wenn sich vorher alle Journalisten angemeldet haben und man dann den kleinsten möglichen Saal nimmt, geht das natürlich nicht. Aber ob das so war, wissen wir ja alle nicht. So sieht es jedenfalls schräg aus; nämlich abzubrechen, wenn sich jemand weigert, zu gehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1109

Guest
Die melden sich halt vorher an. Aber wer spontan kommt, muss halt drauf setzen, dass noch Plätze da sind. Sonst hat er Pech.
1. Wie du schon gesagt hast, wissen wir nicht, ob sich nicht im Vorfeld die in Frage kommenden Journalisten angemeldet haben.
Ich bin nicht wirklich ein Fachmann für diese Frage, aber ich denke, dass der Ausschluß einzelner Journlisten nicht so einfach geht, wie du schreibst.
Mit Ausnahme von Familienstreitigkeiten und im Falle von Minderjährigen sind Gerichtsverhandlungen öffentliche Veranstaltungen.
Journalisten haben bgzl. des Zutritt zu diesen Veranstaltungen Sonderrechte nach §6 II VersammlG und abgeleitetet aus Art. 5 I S. 2 GG.
Sitzungspolizeiliche Anordnungen nach § 176 GVG (also wahrscheinlich auch die Coronabestimmungen im Gerichtssaal, oder?) können Eingriffe in den Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 I S. 2 GG) darstellen.
Gibt doch BVerfG-Beschlüsse, die man evtl. als Rechtsanalogie heranziehen kann. z.B. der Beschluss bzgl. der sitzungspolizeilichen Anordnung zur Verpixelung. BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11

2. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Amsrichter ohne rechtlichen Rahmen einfach so eine Gerichtsverhandlung verschiebt und ein gut ausgebildeter Jurist wie ein Richter nicht von sich aus auf die Idee kommt, einen Pressevertreter entfernen zu lassen, wenn das wirklich so einfach wäre, wie du schreibst.
 

Lord Krachah

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1. Wie du schon gesagt hast, wissen wir nicht, ob sich nicht im Vorfeld die in Frage kommenden Journalisten angemeldet haben.
Ich bin nicht wirklich ein Fachmann für diese Frage, aber ich denke, dass der Ausschluß einzelner Journlisten nicht so einfach geht, wie du schreibst.
Mit Ausnahme von Familienstreitigkeiten und im Falle von Minderjährigen sind Gerichtsverhandlungen öffentliche Veranstaltungen.
Journalisten haben bgzl. des Zutritt zu diesen Veranstaltungen Sonderrechte nach §6 II VersammlG und abgeleitetet aus Art. 5 I S. 2 GG.
Sitzungspolizeiliche Anordnungen nach § 176 GVG (also wahrscheinlich auch die Coronabestimmungen im Gerichtssaal, oder?) können Eingriffe in den Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 I S. 2 GG) darstellen.
Gibt doch BVerfG-Beschlüsse, die man evtl. als Rechtsanalogie heranziehen kann. z.B. der Beschluss bzgl. der sitzungspolizeilichen Anordnung zur Verpixelung. BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11

2. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Amsrichter ohne rechtlichen Rahmen einfach so eine Gerichtsverhandlung verschiebt und ein gut ausgebildeter Jurist wie ein Richter nicht von sich aus auf die Idee kommt, einen Pressevertreter entfernen zu lassen, wenn das wirklich so einfach wäre, wie du schreibst.

Einfach ist das ja auch nicht, das ist halt echt unangenehm. Da ist es schon sehr verlockend zu sagen, dann versuchen wir es halt ein ander Mal, wenn vielleicht mehr Plätze zur Verfügung stehen. Ist ja auch keine falsche Entscheidung. Sieht nur in der Öffentlichkeit halt sehr schräg aus. Das Problem ist ja nicht, dass er abgebrochen hat, weil zu wenig Plätze zur Verfügung standen. Das wäre ok gewesen, sondern - wenn die Meldungen stimmen - erst als sich einer geweigert hat, zu gehen. Und das ist dann wieder etwas schräg.

Die Sonderrechte der Journalisten werden dadurch gewürdigt, dass man halt Plätze für die einfache Öffentlichkeit und getrennt für Journalisten anbietet, so dass die nicht in der normalen Schlange stehen müssen. Aber, wenn nicht genügend Plätze da sind... Durch die Abstandsregeln ist das halt ein riesiges Problem. Die Justiz hat halt nicht unbegrenzt große Räume, sondern vorwiegend eher kleine.

Wird aber jetzt alles wirklich etwas off-topic. Die deutschen Boxnews sind jedenfalls inzwischen ganz schön weit weg. ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 1109

Guest
Wird aber jetzt alles wirklich etwas off-topic. Die deutschen Boxnews sind jedenfalls inzwischen ganz schön weit weg. ;)

Ja, du hast Recht. Und zwar in doppelter Hinsicht: (Aber das solltest du mit deinem Hintergrund gegenüber mir auf diesem Gebiet sehr Unbefleckten auch.:p)
Ich habe noch ein einschlägigeres Urteil gefunden, dass das, was du schon geschrieben hast, nämlich Prioritätsprinzip, unterstreicht: BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1932/02 RN 13 und 14.

Ist zwar wirklich offtopic, aber warum handelt dann der Richter so, wenn es dieses einschlägige Urteil zur Verteilung nach dem "Prinzip der Schlange" bei Gerichtsprozessen gibt?

Gebe mir mal selber ein Anwort: Die Gerichtsbediensteten haben es verpennt, gleich beim Zugang darauf zu schauen, wie viele Pressevertreter in den Saal gegangen sind. Der Richter kommt also in den Gerichtssaal und stellt fest, dass zu viele Personen im Saal sind. Es kann nicht einwandfrei festgestellt werden, wer in welcher Reihenfolge den Saal betreten hat. Das höchstrichterlich abgesegnete Prioritätsprinzip bzg. "Prinzip der Schlange" kommt nicht zu Geltung. Dem Richter bleibt nicht anders übrig, als den Prozess zu verschieben.
 
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Lord Krachah

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Ja, du hast Recht. Und zwar in doppelter Hinsicht: (Aber das solltest du mit deinem Hintergrund gegenüber mir Laien auch.:p)
Ich habe noch ein einschlägigeres Urteil gefunden, dass das, was du schon geschrieben hast, nämlich Prioritätsprinzip, unterstreicht: BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1932/02 RN 13 und 14.

Ist zwar wirklich offtopic, aber warum handelt dann der Richter so, wenn es dieses einschlägige Urteil zur Verteilung nach dem "Prinzip der Schlange" bei Gerichtsprozessen gibt?

Es kann ja durchaus sein, dass der Raum schlichtweg absehbar (also bei erwartetem Presseandrang) zu klein war. Dann hätte die Verwaltung da gepennt und er hat deswegen abgebrochen. Oder er hatte halt kein Bock auf den Stress für so ein Allerweltsverfahren.;) Richter sind halt auch nur Menschen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1109

Guest
Es kann ja durchaus sein, dass der Raum schlichtweg absehbar (also bei erwartetem Presseandrang) zu klein war. Dann hätte die Verwaltung da gepennt und er hat deswegen abgebrochen. Oder er hatte halt kein Bock auf den Stress für so ein Allerweltsverfahren.;) Richter sind halt auch nur Menschen.
Ah, hast in der Zwischenzeit auch was dazugeschrieben.
Ich habe in Zwischenzeit das geschrieben:
Gebe mir mal selber eine eventuelle Anwort: Die Gerichtsbediensteten haben es verpennt, gleich beim Zugang darauf zu schauen, wie viele Pressevertreter in den Saal gegangen sind. Der Richter kommt also in den Gerichtssaal und stellt fest, dass zu viele Personen im Saal sind. Es kann nicht einwandfrei festgestellt werden, wer in welcher Reihenfolge den Saal betreten hat. Das höchstrichterlich abgesegnete Prioritätsprinzip bzg. "Prinzip der Schlange" kommt nicht zu Geltung. Dem Richter bleibt nicht anders übrig, als den Prozess zu verschieben?

Und um zurück zu deutschen Boxnews zu kommen: Kalle Sauerland hat heute Geburtstag. :jubel:
 
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