Formloser Antrag auf Fachwechsel mit "unabweisbarem Grund"


AK84

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Karratha, WA
Hi, ich hab dieses Semester ein neues Studium angefangen, nachdem ich vorher schon 6 Semester mit meinem Erststudium vergeudet hab. In 4 von 6 Semestern hab ich Bafög bekommen, in den anderen 2 Semestern hatte ich es gar nicht beantragt, da ich das Geld zum einen nicht brauchte und zum anderen einen Leistungsnachweis hätte hinterlegen müssen.
Ich hab für mein neues Studium einen Antrag auf Bafög gestellt und ne Liste mit der Auflistung von Unterlagen bekommen, die für eine weitere Bearbeitung des Antrags benötigt werden. Unter diesen Befand sich der ominöse "formlose Antrag auf Fachwechesl mit unabweisbarem Grund". Ich hab da mal bei meiner Studienberaterin nachgefragt, die wusste aber auch nicht Bescheid und bei der zuständigen Mitarbeiterin im Bafög-Amt ging niemand ans Telefon und e-mails werden auch nicht beantwortet:mad: .
Daher wollte ich mal hier nachfragen ob jemand von euch in diesem Gebiet über ne bestimmte Erfahrung verfügt und weiß, was bei nem Fachwechsel als "unabweisbarer Grund" akzeptiert wird.
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
 

Redemption

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6. Fachrichtungswechsel aus sog. unabweisbarem Grund

Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht zulässt (VwV 7.3.16a). Klassischer Fall ist der Sportstudent, der plötzlich aufgrund eines Unfalls im Rollstuhl sitzt. Die Voraussetzungen sind hier ganz eng. Fragt Euch also: Habe ich wirklich keine Wahl, das alte Studium fortzuführen?

Vorsicht: Bei Abbruch/Wechsel wegen Geldmangels liegt kein unabweisbarer Grund im Sinne des BAföG vor. Auch Schicksalsschläge, die andere treffen und Euch psychisch in Mitleidenschaft ziehen, zählen nicht (hier wäre stattdessen anzuraten, sich für ein Semester beurlauben zu lassen und in dieser Zeit ALG II zu beantragen).

[...]

[Hier weiter lesen...]

Hier wenigstens ein paar Infos, auch wenn sehr allgemein gefasst ist.
 
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