Ein Veranstalter in einem Nachbarland Deutschlands hat mich gefragt, wie es denn möglich sei, daß es Starterlaubnisse für den deutschen Verein X vom Landesverband Y und nicht für den Verein Z vom Landesverband XYZ gibt für die Teilnahme an einer gemischten Veranstaltung ( olympisches Boxen + Kickboxen)?
Gibt es da keine einheitlichen Regeln beim DBV ?
Vielleicht können wir das genauer über PN machen und wenn ich mehr Zeit habe (gerade bin ich nur so am halb planlosen Entspannungssurfen, da ich noch was sinnvolles machen sollte, und im Entspannungsurfen sind meine antworten womöglich nicht ganz so gut)
Aber soviel schon jetzt:
M.W. läuft das doch so (hat sich ja was 20.09.2013 geändert, aber ich glaub, dass das gleichgeblieben ist):
1. Grundsätzlich darf ein Verein nur bei einer Veranstaltung außerhalb seines LV antreten, wenn sein LV dem zugestimmt hat. Darüber entscheidet nur LV und nicht der DBV. (§3 Absatz 1)
2. Bei Veranstaltungen im Ausland gilt noch etwas anderes dazu:
also:
Verein Z aus dem Landesverband XYZ will bei der internationalen Veranstaltung teilnehmen. Dafür braucht er zum einen diese "Jahreslizenz für den so genannten
Kleinen Grenzverkehr" und zum anderen muss der Verein seinen Landesverband XYZ dazu bringen, die Startanfrage bei dieser Verantstaltung dem DBV vorzulegen, damit dieser [DBV] darüber entscheiden kann. (§3 Absatz 4)
Also kann es sehr gut sein, -so weit ich das jetzt in meiner Larifari-Surfstimmung beurteilen kann- dass Landesverband Y einen Start erlaubt, Landesverband XYZ dies jedoch nicht. Und dass das dann so rechtens ist / den Regeln entspricht.
M.E. entspricht es [die sich unterscheidende Startgenehmigungvergabe durch die LVs] den Regeln. (so weit ich das jetzt beurteilen kann)
PS:
Mir fällt aber jetzt auf Anhieb eine (sehr wahrscheinlich nur hypothetische, probieren kann man es vielleicht doch mal) Möglichkeit ein, die v.a. über den Fall argumentiert, wenn ein LV einen Boxer nicht zu den nationalen Meisterschaften antreten lassen, wo man diesem jedoch dann über dem Sportausschuss des DBVs doch eine Startgenehmigung zukommen lassen kann. In diesem Fall hängt es jedoch ab, wer Landesverband xyz und Landesverband y ist.
das sollten wir dann aber vielleicht eher über PN besprechen.