Tatsachenentscheidung / Regelverstoß


Romo

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Da der Club mit seinem Wiederspruch mal wieder für Schlagzeilen zu diesem Thema sorgt mal die Frage an die Experten:

Wo liegt der Unterschied zwischen Tatsachenentscheidung und einem Regelverstoß (seitens des Schiedsrichters). Wie ist die Deffinition?

Wenn der Schiri einen Regelverstoß nicht ahndet ist das Tatsachenentscheidung?
Wenn der Schiri einen Regelverstoß begeht ist das Grund genug für eine Wiederholung?

Wenn der Schiri ein grobes Foul nicht als solches ahndet, obwohl er es gesehen hat, ist das auch ein Regelverstoß?
 

Omega

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Romo schrieb:
Da der Club mit seinem Wiederspruch mal wieder für Schlagzeilen zu diesem Thema sorgt mal die Frage an die Experten:

Wo liegt der Unterschied zwischen Tatsachenentscheidung und einem Regelverstoß (seitens des Schiedsrichters). Wie ist die Deffinition?

Wenn der Schiri einen Regelverstoß nicht ahndet ist das Tatsachenentscheidung?
Wenn der Schiri einen Regelverstoß begeht ist das Grund genug für eine Wiederholung?


Wenn der Schiri ein grobes Foul nicht als solches ahndet, obwohl er es gesehen hat, ist das auch ein Regelverstoß?

Bei einer Tatsachenentscheidung nimmt der Schiedsrichter ein Geschehen war und entscheidet nach seinem Eindruck, wie die Szene zu bewerten ist. Bei einem Regelverstoss ist die jeweilige Sanktion falsch.
Beispiel: Ein Abwehrspieler spielt im eigenen Strafraum Hand.
Die Tasachenentscheidung ist, ob es ein absichtliches Handspiel war oder nicht. Bei Absicht Elfmeter ansonsten weiterspielen.

Bei einem Regelverstoss würde der Schiri auf absichtliches Handspiel erkenn, aber im Strafraum nur einen Freistoss für die angreifende Mannschaft verhängen

Zu Deiner letzten Frage, wenn der Schiri das Foul sieht und es als solches bewertet, nicht pfeifft und auch keine Anzeichen für einen Vorteil sieht, dann wäre es ein Regelverstoss, den aber kein Schiri zugeben würde.
 

VvJ-Ente

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@omega: gut erklärt, aber dein letztes beispiel ist leider falsch. auch ein klares foul, das erkannt, aber nicht geahndet wird, fällt unter die kategorie "tatsachenentscheidung".

die meisten neuansetzungen wegen regelverstößen in berlin gibt es, weil der schiedsrichter falsche spielfortsetzungen zulässt. z.b. wenn sich der stürmer vor einem einwurf mit einem ellenbogencheck ins gesicht des gegners platz verschafft und der schiedsrichter neben der roten karte einen freistoß für den verteidiger gibt. oder vor jahren war mal der fehler, bei unabsichtlichem handspiel im strafraum auf indirekten freistoß zu entscheiden, in den unteren klassen weit verbreitet. einige trainer haben diesen dummfug heute noch im kopf...
 

Omega

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ele-mabe schrieb:
@omega: gut erklärt, aber dein letztes beispiel ist leider falsch. auch ein klares foul, das erkannt, aber nicht geahndet wird, fällt unter die kategorie "tatsachenentscheidung".
So würde es im Endeffekt aussehen, da der Schiri sagen wird, er hätte entweder kein Foul gesehen oder Vorteil angenommen.
Wenn er zugäbe, dass es ein Foul war, er aber nicht gepfiffen hätte dann müsste es anders sein. Aber ich gebe zu, dass es an den Haaren herbeigezogen ist :D
 

Romo

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he, elendige made, was suchst Du in meinem Thread?
Ist Deine Ignorierfunktion defekt? :confused:



also das heißt: eine Wiederholung wegen Regelverstoß gibt es nur dann, wenn der Schiri den Regelverstoß zugibt?
 

JamiLLX

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Romo schrieb:
also das heißt: eine Wiederholung wegen Regelverstoß gibt es nur dann, wenn der Schiri den Regelverstoß zugibt?
...oder einer nachgewiesen werden kann

So würde es im Endeffekt aussehen, da der Schiri sagen wird, er hätte entweder kein Foul gesehen oder Vorteil angenommen.
nur mal so zur bekräftigung deiner anderen aussage weiter oben: wenn er kein foul gesehn hat (den spieler nicht gesehn oder gerade den blindenhund gefüttert) liegt kein tatsachenentscheid vor denn über etwas was er nicht sieht kann er nicht entscheide. sollte es seiner meinung nach kein foul gewesen sein oder er vorteil hat laufen lassen ist das was anderes.
 

VvJ-Ente

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@omega: nein, einen regelverstoß kann man nur ahnden, wenn der sachverhalt unabhängig von der aussage des schiedsrichters klar ist. in deinem beispiel könnte es sich der schiedsrichter aber theoretisch wieder überlegen, seine aussage widerrufen, und behaupten, er hätte kein foul gesehen. wer könnte ihm das gegenteil beweisen?

@jami: wenn er die situation sieht und auf "kein foul" entscheidet, hat er damit auch eine tatsachenentscheidung getroffen, die nicht revidiert werden darf. wenn du dir mal die "fernsehbeweise" der letzten jahre anschaust, dann werden ausschließlich spieler verknackt, bei denen der schiedsrichter die situation überhaupt nicht gesehen hat. siehe den jetzigen fall jones aus frankfurt - da hat der kircher gesagt, dass weder er noch seine assistenten den tritt gesehen haben. hätte er etwas in der richtung wie "ja, der jones hat dem ismael auf den arm getreten, aber es schien mir nicht so schlimm oder ein versehen zu sein" ausgesagt, dann hätte das sportgericht nicht tätig werden dürfen. das gilt sogar dann, wenn der schiedsrichter hinterher zugibt, dort einen klaren fehler gemacht zu haben.
 
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