Kannibalen-Film in Deutschland verboten


Bilo

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Der Kannibalen-Film "Rohtenburg" darf nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, der Film verletze die Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes.

Der Kannibalen-Film "Rohtenburg" darf nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt wenige Tage vor dem geplanten Kinostart am Freitag in Kassel entschieden. Die Persönlichkeitsrechte des so genannten Kannibalen von Rotenburg wögen schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit.

Obwohl der reale "Kannibale" Armin Meiwes mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse. Die Kunstfreiheit werde nicht schrankenlos gewährt. Das Gericht gab mit seinem Urteil einer einstweiligen Verfügung statt, die Meiwes gegen die amerikanische Produktionsfirma des Films angestrengt hatte.

Der Film sollte am 9. März im Verleih der Senator Entertainment AG in den deutschen Kinos anlaufen. Dr. Christoph Borgmann, Vorstandsvorsitzende von Senator, zeigte sich bestürzt über die Entscheidung, die seiner Meinung nach in krassem Widerspruch zur Rechtssprechung, insbesondere der des Bundesverfassungsgerichts stehe. "Es ist völlig unverständlich und nach unserer Auffassung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung mit Personen der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein soll", sagte Borgmann. Wirtschaftlichen Schaden erleide Senator Film dadurch allerdings nicht. Dies würde, wenn überhaupt, nur die beklagte Produktionsfirma Atlantic Streamline Productions betreffen. Die kündigte bereits an, sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts auszuschöpfen.

Meiwes muss sich zur Zeit in Frankfurt zum zweiten Mal wegen Mordes verantworten. Er hat zugegeben, im März 2001 einen 43 Jahre alten Ingenieur aus Berlin entmannt, getötet, zerlegt und in Teilen gegessen zu haben. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben, weil mehrere Mordmerkmale nicht ausreichend geprüft worden seien.
Quelle: stern.de
 
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