Uli Hoeneß ein Steuersünder?


Irenicus

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Richter Heindl: "Sie hatten nicht alle Dokumente beisammen, die sie für die Selbstanzeige brauchten - und haben es trotzdem riskiert. Das ist Ihr Fehler, Herr Hoeneß! Und nicht der Ihrer Berater." :D

EDIT:
Ich habe ersteres gelöscht, danke Omega.
 
Zuletzt bearbeitet:

Omega

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Ich bin vom Urteil ein klein wenig überrascht. Nach den neusten Fakten wären 5 Jahre + völlig vertretbar gewesen. Offensichtlich haben die Taktiken, wie sie auch hier im Forum beschrieben wurden, gewirkt.

Dafür müsstest du aber wissen, wie in anderen Verfahren geurteilt wurde/wird.
 

Les Selvage

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Wenn Hoeneß überhaupt in die Revision geht.... Der Mann ist 62. Vielleicht ist es für ihn schon ein Unterschied, ob er mit 64 wieder raus ist oder mit 66 und dann noch zwei Jahre Prozess durchstehen musste.
 

Omega

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Bin gespannt, ob die Verteidigung Revision einlegt. So sicher ist mMn gar nicht. Das Risiko dabei ist, dass der BGH noch ein härteres Urteil fallen könnte. In Anbetracht der "Verständigung" über die Höhe der Steuerhinterziehung, obwohl noch gar nicht alles genau berechnet wurde, wäre das nicht ausgeschlossen, da die Höhe der Steuerhinterziehung großen Einfluss auf die Strafzumessung hat.

Ähemm, schon einmal von der "reformatio in peius" gehört?
 

Barea

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Die Summe wird größer, der Soli kommt drauf. Frei nach dem alten Mythos der Ost-Zulage: Dynamo dankt!

Ist Hoeness eigentlich konfessionslos? :D
 

Giftpilz

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Ist Hoeness eigentlich konfessionslos? :D

Nö, katholisch.

Er ist ein Konservativer, das hat er oft und gerne von sich gesagt, Katholisch ist er auch, darüber ist viel geschrieben worden. Wie katholisch er lebt, weiß man nicht. Ob er regelmäßig den Gottesdienst besucht, das Sakrament der Kommunion empfängt, beichtet – man weiß es nicht.

Über Gott und sein Verhältnis zu ihm hat sich Uli Hoeneß auch nicht im Gespräch mit der Zeit geäußert. Und doch scheint in dem Text ein Weltbild durch, wie es sich viele Katholiken zurechtzimmern. Sündigen, beichten und alles ist wieder gut. Am Ende ist alles Sündige nur menschlich und schon entschuldigt, wenn man es nur zugibt.
TAZ
 

mystic

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Dass 60 % in Ordnung sind, aber dass die "Privatnützigkeit des Eigentums bleiben muss". Und wie das mit einem Spitzensteuersatz von 90 % in Einklang zu bringen ist, weiß ich beim besten Willen nicht. Beim BVerfG muss man "zwischen den Zeilen lesen".

Das widerspricht aber meiner Aussage immer noch nicht. 60% ist die Gesamtbelastung, und die Richter sagen auch nicht, wo da die Grenze nach oben sein sollte. Mit 90% Spitzensteuersatz ab beispielsweise 1 Mio. Einkommen, wäre da auch die 60% Gesamtbelastung noch einhaltbar. Kommt eben auch darauf an, wie das Einkommen unterhalb von 1 Mio. versteuert wird. Das hat dann auch nichts mit "zwischen den Zeilen lesen" zu tun, sondern einfach mal mit "rechnen". ;)

Insgesamt war aber auch meine Aussage, dass 90% Spitzensteuersatz nicht der Enteignung von Privateigentum entspricht. Das Eigentum wird ja nicht über den Spitzensteuersatz besteuert, sondern das Einkommen. Zudem merkt auch das BVerfG an, dass die Beitragsbemessungsgrenze hier bei der Gesamtbelastung gegen die höhere Besteuerung wirkt. Also, insgesamt sehe ich immer noch nicht, wie das meiner Ausssage widerspricht.
 

Omega

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mystic nicht mit mir:D

Einkommen und Eigentum ist nicht trennbar, entweder ist man bereits Eigentümer des Geldes, wenn es abgeführt wird oder der Staat "verhindert" den Erwerb des Eigentums. Beides ist vom GG geschützt.

Und der Prozess wird ja auch von Menschen angestrengt, die deutlich mehr als 1 Mio verdienen. Nehmen wir als Beispiel P. Lahm, mit einem geschätztes Einkommen von 10 Mio. Auf 9 Mio 90 %, das macht 8.1 Mio, verbleiben 0,9 Mio. Von den zuvor 1 Mio nehme ich mal großzügig nur einen Abzug von 30 %, verbleiben 700 T€. Das hieße von 10 Mio. Verdienst verbleiben 1,6 Mio, Abzüge somit 84 %. Klar, der kleine Mann braucht nicht viel, aber das haut das BVerfG dem Staat links und rechts um die Ohren, dass sie anfangen zu bluten. Das hat das BVerfG zwischen den Zeilen klar gestellt, dass man erst gar nicht rechnen muss:p
 

sefant77

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Wenn er jetzt auch mindestens 2 Jahre (wie Graf) absitzt und nicht sofort in den Luschi-offenen Vollzug kommt und nach einem Jahr ganz draußen ist...

Wobei wenn die Selbstanzeige als ungültig angesehen wird hätte es eigentlich bei der x-fachen Summe deutlicher scheppern müssen als bei Graf. Da lag die SA mit 5.5 Jahren schon richtig.

Finde das Urteil gut, Bewährungsstrafen schreckt kaum ab...
 

mystic

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mystic nicht mit mir:D

Mal schauen. :D

Einkommen und Eigentum ist nicht trennbar, entweder ist man bereits Eigentümer des Geldes, wenn es abgeführt wird oder der Staat "verhindert" den Erwerb des Eigentums. Beides ist vom GG geschützt.

Also, Einkommen und Vermögen sind unterschiedliche Begriffe, auch juristisch, oder? Und ist man tatsächlich schon "Eigentümer" des Einkommens, bevor es versteuert wurde? Das kannst Du sicherlich besser beantworten als ich. ;)

Und der Prozess wird ja auch von Menschen angestrengt, die deutlich mehr als 1 Mio verdienen. Nehmen wir als Beispiel P. Lahm, mit einem geschätztes Einkommen von 10 Mio. Auf 9 Mio 90 %, das macht 8.1 Mio, verbleiben 0,9 Mio. Von den zuvor 1 Mio nehme ich mal großzügig nur einen Abzug von 30 %, verbleiben 700 T€. Das hieße von 10 Mio. Verdienst verbleiben 1,6 Mio, Abzüge somit 84 %. Klar, der kleine Mann braucht nicht viel, aber das haut das BVerfG dem Staat links und rechts um die Ohren, dass sie anfangen zu bluten. Das hat das BVerfG zwischen den Zeilen klar gestellt, dass man erst gar nicht rechnen muss:p

Möglich, dennoch stellt das aus meiner Sicht keine "Enteignung von Privateigentum" dar, und schon gar nicht per se. ;)
 

Omega

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Also, Einkommen und Vermögen sind unterschiedliche Begriffe, auch juristisch, oder? Und ist man tatsächlich schon "Eigentümer" des Einkommens, bevor es versteuert wurde? Das kannst Du sicherlich besser beantworten als ich. ;)
Ja, und ist egal, und ja
Die Gesamtbelastung durch Einkommen- und Gewerbesteuer verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 GG. Zwar fällt die Steuerbelastung in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie (1.). Der Eingriff ist jedoch auch nach dem Maßstab des Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG gerechtfertigt (2.).

331. a) Der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) kommt im Gesamtgefüge der Grundrechte die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen (stRspr; vgl. BVerfGE 24, 367 <389>; 104, 1 <8 f.> m.w.N.). Der Schutz betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass dieser die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 112, 93 <107> m.w.N.). Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfGE 83, 201 <208> m.w.N.). Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, die geschützten vermögenswerten Rechte innezuhaben, zu nutzen, zu verwalten und über sie zu verfügen (vgl. BVerfGE 97, 350 <370>; 105, 17 <30>).

Möglich, dennoch stellt das aus meiner Sicht keine "Enteignung von Privateigentum" dar, und schon gar nicht per se. ;)

Die Formulierung ist aber unterschiedlich zu

90% Spitzensteuersatz ist aber auch nicht "Enteignung von Privateigentum"
;)
 

Guback

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Danke für den Hinweis; da sieht man mal wieder, dass man nicht unüberprüft Dinge übernehmen sollte, die jetzt gerade an mehreren Stellen gesagt werden. :mensch:

Wobei bei einer gleichzeitigen Revisionseinlegung der Staatsanwaltschaft schon ein Risiko der Verschlechterung bestehen könnte. Die Aussicht auf eine komplette Straffreiheit, überwiegt dann aber wohl das Risiko von "ein paar" Monaten mehr.
 

Pillendreher

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Möglich, dennoch stellt das aus meiner Sicht keine "Enteignung von Privateigentum" dar, und schon gar nicht per se. ;)

Da bin ich ganz bei Omega. Das ist ein Elfmeter ohne Torwart für das BVerfG. Die juristische Literatur wird den Staat abermals in gebotenem Maße :)D) belehren und das BVerfG tritt dann noch einmal drauf. :clown:

Eine Enteigung im Sinne von "Das ganze Gehalt ist weg" ist auch gar nicht nötig. Es gibt mehrere "Schranken" für den Gestzgeber, die gerade im steuerrechtlichen Bereich äußerst wichtig sind: Angefangen vom Leistungsfähigkeitsprinzip (sprich man nimmt dir nur so viel weg wie du auch erübrigen kannst) über die Privatnützigkeitsgarantie (dem Steuerpflichtigen muss von seinem Erworbenen immer noch ein erheblicher Teil verbleiben, über den er selbst verfügen kann) bis hin zum Übermaßverbot (die steuerliche Belastung darf nicht schlicht unverhältnismäßig sein). Da muss das BVerfG gar nicht die Enteignungskeule auspacken.
 

Joe Berry

Kosmopolitische NBA-Koryphäe
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Mit 3 Jahren 6 Monaten ist er doch gut bedient, wäre ja witzig falls es zur Revision kommt, dann gibt es bestimmt noch paar Jahre drauf. ;)
 

Giftpilz

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Wenn er jetzt auch mindestens 2 Jahre (wie Graf) absitzt und nicht sofort in den Luschi-offenen Vollzug kommt und nach einem Jahr ganz draußen ist...

Wobei wenn die Selbstanzeige als ungültig angesehen wird hätte es eigentlich bei der x-fachen Summe deutlicher scheppern müssen als bei Graf. Da lag die SA mit 5.5 Jahren schon richtig.

Finde das Urteil gut, Bewährungsstrafen schreckt kaum ab...

Die Summe spielt ja nicht alleine die Rolle für die Beurteilung. Für einen wirklichen Vergleich der beiden Urteile müsste man schon den gesamten Umfang der Fälle kennen. Soviel ist jedenfalls klar: Es heißt zwar, dass auch Graf dann nach der Anzeige mit der Staatsanwaltschaft kooperiert habe, aber da gab es eben vorher gar keine eigenen Bemühungen, sondern der musste erst erwischt werden. Bei Hoeneß gab es diesen Versuch unzweifelhaft, selbst wenn man darüber streiten kann, wie sehr sowas zählen soll, wenn es mehr oder weniger unter tatsächlichem oder eingebildetem Druck geschah mit dem Ziel, die Gesetzeslage auszunutzen, mit der er möglicherweise sehr glimpflich aus der Affäre gekommen wäre.
 
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