Max Mosley: "Mein Sexleben könnte meiner Karriere schaden"


GitcheGumme

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habe auf motorsport-total.com gelesen, daß Bernie Max Mosley zum Rücktritt rät.
Wenn schon der große Formel 1 Boss dem Rennsport-Boss zum Rücktritt rät, liegt der Verdacht nahe, daß Bernie noch mehr Macht möchte und es auf den Posten von Mosley absieht.
Bin mal gespannt, wie die Geschichte weitergeht. Das könnte noch ne hübsche Schmierenkomödie werden und der Sport zur Nebensache werden. :mensch:
 

GitcheGumme

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Und das obwohl von fast allen Seiten ein Rücktritt erwartet oder forciert wurde.
Na ja eins steht damit auch fest. Er wird es nun noch schwerer haben und selbst in der FIA wohl kaum noch ein Wörtchen mitreden dürfen.
Wie sagte karma? Er ist nur Verkünder. Mehr wird daraus jetzt auch nicht mehr werden. Mosley ist jetzt eine Marionette der FIA-Gremien und Entscheidungsträger und muß sich zudem dem Kampf gegen Automobilverbände und verschiedene andere Seiten stellen.
Na, dann Prost Mahlzeit.
 

karmakaze

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Und das obwohl von fast allen Seiten ein Rücktritt erwartet oder forciert wurde.
Offensichtlich waren "fast alle" nicht ausreichend genug.
Mosley ist jetzt eine Marionette der FIA-Gremien und Entscheidungsträger und muß sich zudem dem Kampf gegen Automobilverbände und verschiedene andere Seiten stellen.
Na, dann Prost Mahlzeit.
Eine Marionette für was? Wenn diese Entscheidung etwas gezeigt hat, dann eher, dass er der Kontrolle entrückt ist. Er kann scheinbar in seinem Amt bleiben, egal wer ihn an die Gurgel will. Im Augenblick ist Mosley für mich eher die schwarze Katze im FIA-Haus. Läuft rum, will gestreichelt werden und macht nix.
(Für alle Tierliebhaber: Ich habe selber eine Katze. Die ist übrigens schwarz und überdies heißt sie Max. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :D )
 

desl

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Mosley hat gegen "News of the World" geklagt (wegen Verletzung seiner Privatsphäre) und offenbar Schadensersatz in Höhe von 60.000 Pfund (ca. 75.000€) zugesprochen bekommen.
Scheinbar für britische Verhältnisse, die höchste Summe bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Richter David Eady zu den angeblichen "Nazi"-Praktiken:
"Ich habe keine Beweise dafür gefunden, dass das Treffen am 28. März 2008 ein Nachspielen von Nazi-Verhalten oder die Übernahme von Nazi-Haltungen sein sollte. Und das war es auch nicht. Ich sehe keine echte Basis für die Behauptung, dass die Teilnehmer die Opfer des Holocaust lächerlich gemacht hätten", sagte Eady.

"Es gab Bondage, Schläge und Dominanz, was typisch zu sein scheint für S&M-Praktiken."
Mosleys Anwältin will nun wohl auch gegen die Bild-Zeitung vorgehen, die das Thema und die angeblichen Nazi-Sachen, in typischer Bild-Manier, an vorderster Front aufgegriffen hat.
1.5 Millionen Euro will man an Schadensgeld einklagen. Unwahrscheinlich, dass solch ein Geldbetrag letztenendes Realität wird (fünfstelliger Bereich wie in GB ist da wahrscheinlicher), aber durchaus vorstellbar, dass die Bild-Zeitung zur Kasse gebeten wird.


http://www.bildblog.de/3107/max-mosley-bild-soll-fuer-nazi-sex-orgie-zahlen/
 

GitcheGumme

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Dann klagt doch gleich mal jeder von uns gegen die BILD. Mal sehen, wie lange die sich dann noch über Wasser halten können.

Das Urteil in GB ist übrigens ein Witz.
 

GitcheGumme

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Der Kläger ist Mosley. Der ist FIA-Chef.
Der Gegner ist ne Zeitung.
Das Urteil wurde in UK gesprochen.
Zudem scheint mir der Richter nicht kompetent zu sein. Entweder die Praktiken gehören zum SM bereich oder nicht. Und nicht, es scheint!

Mach dir deinen Reim draus.

Wenn du gegen die Zeitung klagst, obwohl nichts bewiesen ist, kommst du wahrscheinlich selbst noch in den Knast. :mensch:
 

desl

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Dem kann ich nur beipflichten.

Gitche drück dich bitte etwas verständlicher aus, damit wir verstehen können, warum das Urteil deiner Ansicht nach "ein Witz" ist.

Entweder die Praktiken gehören zum SM bereich oder nicht.
Darum ging es bei der Urteilsfindung doch garnicht.
Und nicht, es scheint!
Satzbau schön, du hast.
Wie bitte, was meinen?
Mach dir deinen Reim draus.
Gitche, die Frage war, warum du das Urteil als Witz empfindest ... und nicht, wie wir zu unserer Einschätzung gelangen sollen.
Wenn du gegen die Zeitung klagst, obwohl nichts bewiesen ist, kommst du wahrscheinlich selbst noch in den Knast.
Versteh ich nich was du meinst. Mosley hat gegen die Zeitung wegen Schädigung seiner Privatsphäre geklagt und Recht bekommen. Die Beweise waren doch da, die Zeitung hatte sie ja erst geliefert (das Veröffentlichen des Videos). Wieso sollte Mosley durch seine eigene Klage in den Knast kommen?
 

GitcheGumme

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Wenn du als einzelne Person, die nicht in einem hohen Rang oder Amt ist, gegen jemanden klagst, wo die Beweise nun weiß Gott nicht ausreichend sind oder gar manipuliert (als Beispiel), dann wirst du mit Sicherheit kein recht bekommen und eher noch wegen eben dieser Manipulation (Beispiel) noch veranlagt.

Während Leute wie Mosley (in einem hohen Rang oder Amt) immer Recht bekommen.

Ob es nun SM war und was dazu gehört ist ein wichtiger Hinweis und da gibt es nun mal keine Möglichkeiten. Entweder es ist /war so oder nicht, mit allesamt, was dazu gehört.

Es scheint ist kein Beweis, nicht mal ein Indiz und daher ist das ganze Urteil für mich nicht nachvollziehbar.
Entweder der Richter weiß was da abging, oder nicht und aufgrund des "Scheins" kann man kein Urteil fällen.
Erst recht kein gerechtes.

Nehmen wir an, jemand veröffentlicht von dir so ein Video. Es kann ja auch tatsächlich passiert sein. Dann ist es nicht die Schuld der Zeitung, noch Verletzung der Privatsphäre. Das würde es erst werden, wenn es ungewollt/ungefragt veröffentlicht wurde (Stichwort Copyright).
Die Frage ist doch, warum existiert davon überhaupt ein Video? Wurde es selbst gedreht oder hat es wiederrum jemand unerlaubt gemacht?
Und vielleicht an die Zeitung geschickt.

Die Frage ist, wer ist dafür verantwortlich.

Jetzt verklagst du die Zeitung, hast womöglich aus voyeristischen Gründen das Video aber selbst gedreht, jemand anderes ist aber daran gekommen und hat es der zeitung geschickt. Nun ist die Frage, darf die zeitung das annehmen und veröffentlichen oder nicht?

Da es eine Pressefreiheit gibt, sind gewisse Veröffentlichungen, selbst davon sicherlich erlaubt und wenn etwas der Allgemeinheit dient oder nicht vorenthalten werden soll, ist dem sicherlich auch statt zu geben.

Sonst müßte man ja jedem Journalisten jedes Wort verbieten.

Nehmen wir mal an, es war nicht gestattet. Muß dann der Urheber selbst dafür gerade stehen, daß er das Video unbeaufsichtigt lies, so daß ein Dritter daran kam (nicht physisch, sondern auch digital)? Oder der Dritte, der es der zeitung verkauft. Oder die zeitung, die nur etwas aus journalistischen Gründen, was ihr gutes Recht ist, annimmt und veröffentlicht?

Kann man daraufhin die Zeitung wirklich verklagen?

Ist überhaupt, wenn es dazu kommt, ein Urteil richtig, bei dem der Richter nicht mal weiß wovon er redet? "Es scheint".

Für mich ist das jedenfalls mehr Wischiwaschi und klingt jetzt im Endeffekt für mich, als war Mosley von Anfang an daraufhinaus und hat womöglich das Video noch selbst an die Zeitung verkauft oder durch einen Dritten. Würde mich zumindest nicht wundern, wenn er einen Läufer einsetzt und womöglich den auch noch verklagt.

Aus kriminalistischer Sicht wurde hier eindeutig Schindluder betrieben und stark zu Gunsten von Mosley entschieden.

Ein Farce.

So viel dazu. Wenn Fragen zum Geschriebenen sind, möchte ich darum bitten mir ne PN zu schreiben.
 

karmakaze

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@Gitche: Die Privatsphäre wurde doch dadurch verletzt, dass die Zeitung behauptet hatte, Mosley würde Nazi-Praktiken vollziehen oder vollziehen lassen. Das konnte in einem Gutachten und durch den Richter (so viel zum Thema "Schein") nicht festgestellt werden. Damit ist der Klage rechtzugeben. Mosley entstand der Image-Schaden zu einem guten Teil durch diese nicht-beweisbare Behauptung und damit hat er auch Anspruch auf Schadensersatz - vor einem englischen wie vor einem deutschen Gericht.

Die Pressefreiheit ist keine Narrenfreiheit. Journalisten sollen bitte die Behauptungen prüfen die sie aufstellen, bevor sie sie veröffentlichen. Das Abschreiben von anderen Journalisten gehört da ebenfalls dazu.
 

desl

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Ob es nun SM war und was dazu gehört ist ein wichtiger Hinweis und da gibt es nun mal keine Möglichkeiten. Entweder es ist /war so oder nicht, mit allesamt, was dazu gehört.

Es scheint ist kein Beweis, nicht mal ein Indiz und daher ist das ganze Urteil für mich nicht nachvollziehbar.
Entweder der Richter weiß was da abging, oder nicht und aufgrund des "Scheins" kann man kein Urteil fällen.
Erst recht kein gerechtes.
Ob nun SM-Praktiken bei Mosleys kleiner Party durchgeführt wurden oder nicht, ist vollkommen egal.

Bei der Klage von Mosley ging soweit ich weiß es um die Verletzung der Privatsphäre, da spielt es keine Rolle welche sexuellen Vorlieben Mosley hat.

Des Weiteren geht es (gegen die Bild-Zeitung) um Dinge wie "üble Nachrede" und "Verleumdung", in Hinsicht auf die Behauptungen, es wäre eine "Nazi-Orgie" gewesen. Keine Frage, das war Rufschädigend.

Nehmen wir an, jemand veröffentlicht von dir so ein Video. Es kann ja auch tatsächlich passiert sein. Dann ist es nicht die Schuld der Zeitung, noch Verletzung der Privatsphäre.
Verdammt nochmal doch. Würde es dich etwa nicht stören, wenn dich jemand ungefragt beim Poppen filmt und das Video veröffentlicht wird? Wärst du nicht der Meinung, das würde andere nichts angehen (es sei denn, du warst mit Halle Berry in der Kiste)?
Das würde es erst werden, wenn es ungewollt/ungefragt veröffentlicht wurde (Stichwort Copyright).
Die Frage ist doch, warum existiert davon überhaupt ein Video? Wurde es selbst gedreht oder hat es wiederrum jemand unerlaubt gemacht?
Und vielleicht an die Zeitung geschickt.
Meiner Ansicht nach, es es mit Sicherheit letzterer Fall.
Jetzt verklagst du die Zeitung, hast womöglich aus voyeristischen Gründen das Video aber selbst gedreht, jemand anderes ist aber daran gekommen und hat es der zeitung geschickt.
Wenn Mosley das Video selbst gedreht hätte, dann wäre imo die Kameraperspektive eine andere gewesen.

Gedreht wurde der Film heimlich von einer Domina, die das Video für 12.000 Pfund an die Zeitung vertickte.
Nun ist die Frage, darf die zeitung das annehmen und veröffentlichen oder nicht?

Da es eine Pressefreiheit gibt, sind gewisse Veröffentlichungen, selbst davon sicherlich erlaubt und wenn etwas der Allgemeinheit dient oder nicht vorenthalten werden soll, ist dem sicherlich auch statt zu geben.
Es gibt eine Pressefreiheit, gewiss, aber es gibt auch eine Grenze, wenn es darum geht das Privatleben von Personen zu wahren. Das betrifft zum Beispiel das Sexualleben.

Und mal ehrlich, meinst du wirklich es dient der Allgemeinheit, einen alten Sack bei seinen Spielchen mit ein paar Nutten zu sehen?

Wir reden hier nicht von Paris Hilton :laugh2:
Nehmen wir mal an, es war nicht gestattet. Muß dann der Urheber selbst dafür gerade stehen, daß er das Video unbeaufsichtigt lies, so daß ein Dritter daran kam (nicht physisch, sondern auch digital)? Oder der Dritte, der es der zeitung verkauft. Oder die zeitung, die nur etwas aus journalistischen Gründen, was ihr gutes Recht ist, annimmt und veröffentlicht?

Kann man daraufhin die Zeitung wirklich verklagen?
Eine Zeitung sollte durchaus für das, was sie veröffentlicht, gerade stehen. Man kann ja nicht einfach alles mögliche öffentlich machen und sagen "Hey das Bild hat ein anderer gemacht.", wilde Behauptungen in die Zeitung schreiben nach dem Motto "Hey, das hat mir ein Vögelchen erzählt, das ist nicht auf meinem Mist gewachsen" usw.

Du würdest es als "gutes Recht" ansehen, wenn dein Privatleben öffentlich zur Schau gestellt wird, ohne dass du dies willst?
Ist überhaupt, wenn es dazu kommt, ein Urteil richtig, bei dem der Richter nicht mal weiß wovon er redet? "Es scheint".
"Es scheint"? Das waren die Worte (laut deutscher Übersetzung) des Richters dazu, ob es bei den Aktionen im Video um SM-Praktiken ging, oder nicht.
Das der Richter in dem Bezug "es scheint" sagt, war wohl viel mehr eine Floskel. So nach dem Motto, "die Leute sollen nich wissen, wie gut ich mich in der SM-Szene auskenne" ...
Aber wie schon gesagt, ob es SM war oder nicht, das spielte bei der Urteilsfindung (war es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder nicht) wohl keine rolle.
ür mich ist das jedenfalls mehr Wischiwaschi und klingt jetzt im Endeffekt für mich, als war Mosley von Anfang an daraufhinaus und hat womöglich das Video noch selbst an die Zeitung verkauft oder durch einen Dritten. Würde mich zumindest nicht wundern, wenn er einen Läufer einsetzt und womöglich den auch noch verklagt.
Diese Theorie halte ich umso mehr für Wischiwaschi. Du glaubst wirklich, das Mosley ein Video von sich bei SM-Spielchen aufgenommen und an die Zeitung verkauft hat? Etwas was seinen Ruf nachhaltig enormst geschadet hat und viele dazu veranlasst hat, seinen Rücktritt zu fordern? Und das nur in der Hoffnung, eine Zeitung zu verklagen? Was ihm weit weniger eingebracht hat, als die Größe des Schadens, den sein Ruf genommen hat?
Diese Vermutung ist imo ziemlich an den Haaren herbeigezogen und einfach unsinnig.
 

Omega

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Ich mache es mal plastisch, damit auch Gitche es versteht:D

Wenn morgen in der Zitung stände:
"Gitche pimpert Schafe"

Dann müsste die Zeitung in einem Prozess beweisen, dass es so ist, nicht Du. Oder beweisen, dass Du selbst ihr die Info zugespielet hast.
 

GitcheGumme

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Ich mache es mal plastisch, damit auch Gitche es versteht:D

Wenn morgen in der Zitung stände:
"Gitche pimpert Schafe"

Dann müsste die Zeitung in einem Prozess beweisen, dass es so ist, nicht Du. Oder beweisen, dass Du selbst ihr die Info zugespielet hast.

Genau so ist es, nur frage ich mich gerade was ne Zitung ist.
Eine vergammelte Gattung von Ziegen? :D

Ob nun SM-Praktiken bei Mosleys kleiner Party durchgeführt wurden oder nicht, ist vollkommen egal.

Meines Erachtens nicht. Entweder es wurden NUR SM-Praktiken durchgeführt, oder auch noch andere Sachen und da kommt es darauf an, was alles zu den SM-Praktiken zählt.

Bei der Klage von Mosley ging soweit ich weiß es um die Verletzung der Privatsphäre, da spielt es keine Rolle welche sexuellen Vorlieben Mosley hat.

Richtig.

Des Weiteren geht es (gegen die Bild-Zeitung) um Dinge wie "üble Nachrede" und "Verleumdung", in Hinsicht auf die Behauptungen, es wäre eine "Nazi-Orgie" gewesen. Keine Frage, das war Rufschädigend.

Da wurde aber nur etwas von einem anderen aufgegriffen. Da sollte es gegen den Erstverursacher gehen. Außerdem, wer liest schon BILD. Wenn da oben genanntes stehen würde, über mich, wäre mir das Wurschtegal. Die BILD druckt doch eh eine Lüge nach der anderen ab. Wenn man gegen die BILD klagen will, dann in diese Richtung, daß Unwahrheiten am laufenden Bande in die Welt verstreut werden.

Verdammt nochmal doch. Würde es dich etwa nicht stören, wenn dich jemand ungefragt beim Poppen filmt und das Video veröffentlicht wird? Wärst du nicht der Meinung, das würde andere nichts angehen (es sei denn, du warst mit Halle Berry in der Kiste)?

Wenn ich vorher zugestimmt habe, nein.
Ansonsten würde ich aber den verklagen, der das Video gemacht hat, wenn es ungefragt war und auf Mithinwirken der Zeitung bitten.

Wenn Mosley das Video selbst gedreht hätte, dann wäre imo die Kameraperspektive eine andere gewesen.

Warum wäre die Kameraperspektive anders gewesen? Ne Spy-Cam aufgestellt und los geht's.
Guck dir Bilder von Vergewaltigern an, die Ihrer Lust frönen und sich beim Akt selbst filmen.
Als Anleitung dient dazu der Film "Gothika", übrigens irrwitzigerweise mit Halle Berry. :D

Gedreht wurde der Film heimlich von einer Domina, die das Video für 12.000 Pfund an die Zeitung vertickte.

Dann sollte die verklagt werden, weil die ja dann die Privatsphäre gestört hat und vor allem noch damit Kohle machte. Daß dann so etwas bei raus kommt, sollte jedem klar sein, der von der Aufnahme Wind bekommt.

Und mal ehrlich, meinst du wirklich es dient der Allgemeinheit, einen alten Sack bei seinen Spielchen mit ein paar Nutten zu sehen?

Wir reden hier nicht von Paris Hilton :laugh2:

Interessiert keine Sau, genauso wie Paris Hilton. Oder Angela Merkel panik:
war auch nur als Beispiel genannt.

Eine Zeitung sollte durchaus für das, was sie veröffentlicht, gerade stehen. Man kann ja nicht einfach alles mögliche öffentlich machen und sagen "Hey das Bild hat ein anderer gemacht.", wilde Behauptungen in die Zeitung schreiben nach dem Motto "Hey, das hat mir ein Vögelchen erzählt, das ist nicht auf meinem Mist gewachsen" usw.

Keine Frage.

"Es scheint"? Das waren die Worte (laut deutscher Übersetzung) des Richters dazu, ob es bei den Aktionen im Video um SM-Praktiken ging, oder nicht.
Das der Richter in dem Bezug "es scheint" sagt, war wohl viel mehr eine Floskel. So nach dem Motto, "die Leute sollen nich wissen, wie gut ich mich in der SM-Szene auskenne" ...
Aber wie schon gesagt, ob es SM war oder nicht, das spielte bei der Urteilsfindung (war es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder nicht) wohl keine rolle.

OK, dann wäre das ja erledigt.

Diese Theorie halte ich umso mehr für Wischiwaschi. Du glaubst wirklich, das Mosley ein Video von sich bei SM-Spielchen aufgenommen und an die Zeitung verkauft hat? Etwas was seinen Ruf nachhaltig enormst geschadet hat und viele dazu veranlasst hat, seinen Rücktritt zu fordern? Und das nur in der Hoffnung, eine Zeitung zu verklagen? Was ihm weit weniger eingebracht hat, als die Größe des Schadens, den sein Ruf genommen hat?
Diese Vermutung ist imo ziemlich an den Haaren herbeigezogen und einfach unsinnig.

Jetzt nicht mehr. Bei so einem würde es mich aber nicht wundern.
 
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