Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Normalerweise steht das im Vertrag, bei Fußballprofis (aber nicht nur bei solchen, das ist alles keine Besonderheit) wird man das natürlich nicht machen. Ansonsten könnte der Spieler sein Arbeitsverhältnis einfach kündigen und wechseln. Heißt es ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich und bei der ist eine zweiwöchige Erklärungsfrist einzuhalten, die zu laufen beginnt, sobald ein zur Kündigung Berechtigter Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erlangt. Die ist längst abgelaufen.