Ich kann das Zitat gerade nicht aus dem Hut zaubern, aber es ist so, dass Kooperationen mit dem alleinigen Rechteinhaber seitens Dritter durchaus gewollt und sogar gewünscht sind im Sinne des Wettbewerbs. So was in der Art hat jedenfalls das Kartellamt bestimmt. Gewissermaßen Untermieter. Unter...