Das ist aus Juristensicht natürlich richtig.
ABER
Man argumentiert natürlich nicht mit dem eigenen Schlafbedürfnis, sondern mit dem "aller billig und gerecht Denkenden", gerne Familienväter/- mütter oder direkt mit den Kindern. Man muss schlechtes Gewissen suggerieren.
Im extremen Ausnahmefall...