Den Clubs mit Auflagen, auflösenden Bedingungen bzw. nicht erteilten Lizenzen steht gemäß § 11 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung eine Rechtsmittelfrist von drei Tagen zu. Der Berufung kann der BBL-Lizenzligaausschuss binnen 14 Tagen abhelfen. Wird der Berufung nicht abgeholfen...