.. zum Feiertagsgesetz:
zumindest in NRW (aber ich denke, wahrscheinlich bundesweit) gilt:
Am Karfreitag, und zwar von Mitternacht bis zum nächsten Tag (Karsamstag) 6.00 Uhr, sind weder Musik- noch Tanzveranstaltungen erlaubt. Des Weiteren sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu...