Ein Ratsmitglied kann nicht einfach deshalb klagen, weil es mit dem Inhalt des Haushalts nicht einverstanden ist. Dafür gibt es das politische Instrument der Abstimmung im Rat, nicht die gerichtliche Kontrolle.
Ebenso kann kein Bürger direkt gegen einen genehmigten Haushalt klagen, es sei denn...