Dabei wäre der DFB dem sogenannten Drei-Stufen-Plan gefolgt, den der deutsche Nationalverband von den Verbänden FIFA und UEFA übernommen hat, die ihn seit 2017 bzw. 2009 verabschiedet haben. Dieser basiert im wesentlichen auf Regel fünf, in der die Rechte des Schiedsrichters festgelegt sind...