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das hab ich mich vorhin auch gefragt, weil wenn die schanze gesperrt ist, wie kann dann die direkt danebenliegende biathlonstrecke zugänglich sein..aber sichernwiese und so sind wohl präpariert
Nadl, sagst mir Bescheid wenn ihr fahrt? Dann würd ich evtl auch mitkommen, wenns die Situation zulässt. Ich könnte im Gegenzug Übernachtung in der Nähe bieten, falls ihr wollt.
der poppinger is bei der ÖM 07 au mit kopfhörern gesprungen, da hab ich auch noch fotos davon..aber das nur am rande..bzw sagen wir halt mit ohrstöpseln, net mit den teilen mit überkopf-bügel natürlich ;)
Armin Kogler und viele andere reißen natürlich in der Hitze des Gefechts ihre Klappe eindeutig zu weit auf. Aber im Gegensatz zu DIR wissen diese Leute, wann die Grenze erreicht ist.
wenn ma da fei nur bloß den ersten teil liest, kommt was interessants dabei raus...
Aufenthalt an öffentlichen Orten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zwischen 22 und 5 Uhr; ab dem 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne Aufsichtsperson oder ohne wichtigen Grund zwischen 1 und 5...