Das stimmt so aber auch nicht, Tuco. Mehrheitsgesellschafter der AG ist immer der e.V. mit seinen Mitgliedern. Ein Argument a la "aber das einzelne Mitglied kann ja nichts mitbestimmen" zählt nicht, dann wäre es ja auch unsinnig z.B. in Parteien, Gewerkschaften oder Verbände einzutreten, da das...