Sicher gehören Tätlichkeiten bestraft. Aber wenn einer nach einem Stoss mit flachen Händen vor die Brust (auch "Schubsen" genannt) oder meinetwegen auch ein wegdrücken des Kopfes (Ribery, Petric), zu Boden sinkt, die Hände vors Gesicht schlägt, als hätte man ihm das Nasenbein zertrümmert...für...