Vereine dürfen demnach künftig nur noch 70 Prozent ihrer Einnahmen für Kaderkosten ausgeben, inklusive Transfers, Gehälter und Kosten für Spielerberater. Die sogenannte Kader-Kostenkontrolle tritt allerdings in drei Stufen in Kraft – von 90 über 80 bis zu den avisierten 70 Prozent im...