Man kann auch keine Kinderschänder für 2 Jahren mit Bewährung einbuchten. Mann kann bei Leuten, die auf einen bewusstlosen eintreten und ihn dabei töten, nicht für 4,5 bzw 2 Jahren einsperren und dann mit Sachen kommen wie "es lag kein Tötungsvorsatz vor" (ich trete auf einen auf dem Boden...