Der Schwimmer hat die Pflicht, zu versuchen, das Kind zu retten. Genauso wie die Badminton Spieler die Pflicht hatten, zu versuchen, das Spiel zu gewinnen. Ob der Schwimmer das Kind erfolgreich gerettet hat wäre juristisch wohl irrelevant. Du kannst mich gerne korrigieren, aber ich bezweifle...