Wir müsen hier ja auch aufpassen, dass wir nicht in die unerlaubte Rechtsberatung abdriften ;)
Nur soviel: Der Mobilfunkvertrag fällt, wie GDS schon sagte nicht unter die § 433 ff, sondern ist i.d.R ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff.
Das Handy kaufst Du aber trotzdem, sei es auch nur für einen...