Anfechtung ist abwegig, im allgemeinen Sprachgebrauch gilt „anfechten“ ohnehin nur als Sammelbegriff für jedwede Form der Rückabwicklung (Kündigung, Rücktritt etc.). Da diese Interpretation aber auch vertragliche Kündigungsmöglichkeiten umfasst, ist eine entsprechende Rückabwicklung alles andere...