Nachdem das im anderen Thread immer so gut klappt, hier eine allgemeinere Fassung für alle Nicht-technischen Probleme des Lebens ...
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Ich habe einen Vertrag mit einem Freiberufler geschlossen. Dieser hatte sechs Wochen vor dem Datum der zu erbringenden Vertragsleistung einen Herzinfarkt. Heute habe ich auf seiner Homepage gelesen, dass er verstorben ist.
Was ist meine erste Anlaufstelle, um Geld - das Vorab geflossen ist - wieder zurückzubekommen? Er hat keine Vertragsleistung gebracht, und die "Anzahlung" ist im Vertrag festgeschrieben bzw. der Zahlungsfluss lässt sich auch belegen. Ebenso, dass keine Leistung von ihm erbracht wurde. Also das "Recht" ist auf meiner Seite.
Ich weiss nur nicht, an wen ich mich nun wenden muss. Wer ist meine Anlaufstelle? Hat die Juristen-Fraktion einen Tip für mich?
Danke schonmal
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Ich habe einen Vertrag mit einem Freiberufler geschlossen. Dieser hatte sechs Wochen vor dem Datum der zu erbringenden Vertragsleistung einen Herzinfarkt. Heute habe ich auf seiner Homepage gelesen, dass er verstorben ist.
Was ist meine erste Anlaufstelle, um Geld - das Vorab geflossen ist - wieder zurückzubekommen? Er hat keine Vertragsleistung gebracht, und die "Anzahlung" ist im Vertrag festgeschrieben bzw. der Zahlungsfluss lässt sich auch belegen. Ebenso, dass keine Leistung von ihm erbracht wurde. Also das "Recht" ist auf meiner Seite.
Ich weiss nur nicht, an wen ich mich nun wenden muss. Wer ist meine Anlaufstelle? Hat die Juristen-Fraktion einen Tip für mich?
Danke schonmal