Ich brauche mal wieder Hilfe der Fachleute. Schon mal Danke im Voraus
Zunächst die Vorgeschichte:
Ein Mandant von mit war in einem gewissen Handelsbereich Vorreiter. Er leistet auch durch Stiftung Waretest nachgewiesen sehr gute Arbeit. Jetzt hat er sich seinen Firmennamen markenrechtlich schützen lassen. Hier liegt auch nicht mein Problem.
Es gibt aber etliche Trittbrettfahrer, die eine ähnliche Leistung anbieten. Gibt man jetzt den Firmennamen meines Mandanten jetzt in eine Suchmaschine (z. B. yahoo) ein, kommen Hinweise auf sein Unternehmen, auf Testberichte etc, aber auch auf Konkurrenzunternehmen.
Auf den einzelnen Homepages findet man dann natürlich nicht den Begriff wieder.
Juristisch ist die unrechtmäßige Benutzung markenrechtlich geschützter Begriffe, um damit eigene Produkte bzw. sein Unternehmen zu bewerben verboten. Dies geschah wohl durch Metatags oder Weiß-auf-Weiß-Schrift.
Jetzt meine Frage.
Wenn ich in einer Suchmaschine einen Begriff verwende und der mich auf eine gewerbliche Homepage mit diesem Begriff hinweist, kann ich mich dann darauf verlassen, dass dieser Begriff auch wirlich verwendet wird (ggfs. versteckt)? Oder nimmt die Suchmaschine auch eine Art Ähnlichkeitsabgleich vor? Wenn ja, habe ich dann irgendwie die Möglichkeit herauszufinden, ob der Begriff verwendet wird?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte
Zunächst die Vorgeschichte:
Ein Mandant von mit war in einem gewissen Handelsbereich Vorreiter. Er leistet auch durch Stiftung Waretest nachgewiesen sehr gute Arbeit. Jetzt hat er sich seinen Firmennamen markenrechtlich schützen lassen. Hier liegt auch nicht mein Problem.
Es gibt aber etliche Trittbrettfahrer, die eine ähnliche Leistung anbieten. Gibt man jetzt den Firmennamen meines Mandanten jetzt in eine Suchmaschine (z. B. yahoo) ein, kommen Hinweise auf sein Unternehmen, auf Testberichte etc, aber auch auf Konkurrenzunternehmen.
Auf den einzelnen Homepages findet man dann natürlich nicht den Begriff wieder.
Juristisch ist die unrechtmäßige Benutzung markenrechtlich geschützter Begriffe, um damit eigene Produkte bzw. sein Unternehmen zu bewerben verboten. Dies geschah wohl durch Metatags oder Weiß-auf-Weiß-Schrift.
Jetzt meine Frage.
Wenn ich in einer Suchmaschine einen Begriff verwende und der mich auf eine gewerbliche Homepage mit diesem Begriff hinweist, kann ich mich dann darauf verlassen, dass dieser Begriff auch wirlich verwendet wird (ggfs. versteckt)? Oder nimmt die Suchmaschine auch eine Art Ähnlichkeitsabgleich vor? Wenn ja, habe ich dann irgendwie die Möglichkeit herauszufinden, ob der Begriff verwendet wird?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte