Die Rechteinhaber werden immer damit kommen, dass ihr Recht verletzt würde, aber es schlichtweg unwichtiger Quark. Solange kein Kopierschutz umgangen wird, kann man für sich selbst so viele Kopien anlegen, wie man will. So wie man Videos vom Fernsehprogramm und Musik aus dem Radio aufnehmen darf, darf man auch Streams für sich selbst mitschneiden. Die Verlage und Konzerne werden dir aber immer was anderes erzählen, weil sie sich erhoffen, dass du so blöd bist und dir das gleiche Produkt direkt mehrfach kaufst. Also eine CD für die Anlage, nochmal ein File aus dem mp3-Store für den iPod und wahrscheinlich für irgendein obskures Handyformat soll man dann ein drittes Mal löhnen.
Kein deutsches Gericht schert sich einen Furz darum, solange man damit keinen Handel treibt und/oder die Kopien ins Internet stellt.