Bußgeldbescheid - rechtliche Frage


eisbaer_oz

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Erstmal vorweg: Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen wegen telefonieren am Steuer. Die Ordnungswidricgkeit nennt sich "Sie benutzten als Führer des KfZ verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das MObiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
Fakt ist: Ich hab telefoniert, allerdings mit einem Headset, das Telefon hat sich dabei im Kofferraum gefunden. Den freundlichen Politessen hatte ich das auch gesagt. So doof wies klingt, ich hatte einfach nur mein Headset am Ohr nochmal "justiert". Klar gehe ich in Widerspruch, aber wie formuliere ich den am besten? Leider sahs ich ja allein im Auto und ich hab ja keine Zeugen.
 

le freaque

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Eben. Solange es dem Bußgeldkatalog entspricht: einfach hinnehmen und zahlen. Ist ärgerlich, aber da wirst du mit einem Widerspruch so gegen null Chancen haben. Zumal deine Darstellung eher unglaubwürdig ist: du bist verkehrsgerecht gefahren, wurdest trotzdem angehalten, weil du an deinem kleinen Headset am Ohr gefummelt hast?
 

Luke

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Du wirst feststellen (müssen), dass zwischen Recht haben und Recht bekommen Welten liegen können. Insbesondere in einem bürokratisierten Staat, wie Deutschland.

In solchen Fällen kannst leider nicht nur von Dir ausgehen. Es gibt sicher viele Leute, die in der Tat während der Autofahrt telefoniert haben. Davon werden auch sicher viele Einspruch einlegen. Also kannst Du allein aufgrund Deiner Argumentation auf nichts hoffen. Diesen Weg wollten sicher auch genügend Schuldige gehen.

Konntest Du das mit dem Telefon im Kofferraum nicht sofort klären? Also im Sinne von, Kofferraum aufmachen und zeigen? Ich nehme an, dass Du das versucht hast. Zeugen wären in diesem Fall sehr hilfreich.

Aber so würde ich Dir auch raten - spar Dir den Stress und akzeptiere es. Oder aber Du wirst Dich mehr als nur ein paar Stunden damit befassen (müssen). Von der zusätzlichen Kohle wegen eines vielleicht abgelehnten Einspruches mal abgesehen.....
 

JamiLLX

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Erstmal vorweg: Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen wegen telefonieren am Steuer. Die Ordnungswidricgkeit nennt sich "Sie benutzten als Führer des KfZ verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das MObiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
Fakt ist: Ich hab telefoniert, allerdings mit einem Headset, das Telefon hat sich dabei im Kofferraum gefunden. Den freundlichen Politessen hatte ich das auch gesagt. So doof wies klingt, ich hatte einfach nur mein Headset am Ohr nochmal "justiert". Klar gehe ich in Widerspruch, aber wie formuliere ich den am besten? Leider sahs ich ja allein im Auto und ich hab ja keine Zeugen.

dein handy mag ja im kofferraum gelegen haben, wenn dein headset aber als "Hörer des Autotelefons" gilt hast du genau das gemacht was beanstandet wird.
 

eisbaer_oz

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dein handy mag ja im kofferraum gelegen haben, wenn dein headset aber als "Hörer des Autotelefons" gilt hast du genau das gemacht was beanstandet wird.

Aber telefonieren mit dem Headset ist doch erlaubt, da gibts sogar Rechtsurteile zu.

@LUKE: Dass hab ich ja der netten Dame auch erklärt, dass ich mein Telefon nicht da habe, leider bin ich nicht auf die Idee gekommen es ihr zu zeigen, da ich auch in Eile war. Allerdings find ich es eine absolute Frechheit, dass in dem Schreiben steht, dass ich ein Handy in der Hand hatte, was ja definitiv nicht so ist.

Allerdings werd ich wohl in den sauren Apfel beisen müssen und zahlen, da ichs ja nicht beweisen kann.
 
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