Der Bilanzenfälscher!


Arielle

Nachwuchsspieler
Beiträge
10.210
Punkte
0
http://www.sport1.de/de/sport/artikel_715464.html

178914-1.jpg




An unsere "Rechtsabteilung"!

Erklärt es mir, wieso gibts bei einer Strafe von 35 000,- €uro keine Anklage?

Für mich ein klarer Fall von "wer reich ist, kann sich frei kaufen".
 

Cweb

Nachwuchsspieler
Beiträge
7.785
Punkte
38
Für mich ein klarer Fall von "wer reich ist, kann sich frei kaufen".

tja so ists leider. Soll sich ja nur um einen Formalvorstoss "ohne Aussenwirkung" gehandelt haben. Das mag ja rechtlich zutreffen nur was ist mit dem:

Die Königsblauen hatten einen Verlust von mehr als 19 Millionen Euro verbucht, diese Zahl durch die großzügige Bewertung des Areals geschönt und waren somit eventuellen Problemen bei der Lizenzvergabe durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) aus dem Weg gegangen.

ist das keine "Aussenwirkung"? (ja ich weiss ist nicht das gleiche...)

Aussauer auch geil, stellt sich auf dumm, von wegen "von Finanzen keine Ahnung haben". Soll das ein Witz sein?

Das Ganze sieht man leider überall wie le corbeau richtig angemerkt hat, ob jetzt bei Mannesmann, in Italien oder aufSchalke
 

Schlonski

Bankspieler
Beiträge
13.013
Punkte
113
Ich muss sagen dieser Artikel bei sport1 ist so schlecht, dass man kotzen möchte. Ich kapier den nur teilweise. Den Trotteln sollte man mal einprügeln erst zu denken, dann mit Konzept zu schreiben. Vollkommen verwirrend das ganze. Wer hat wann in welche Bilanz was geschrieben und was für eine Tribüne. Steht da irgendwo eine einzelne Tribüne oder gehört die zum Parkstadion? Oder gehts um das Parkstadion selber? Weil das ist ja wohl mehr als 1 Million wert.
 

Arielle

Nachwuchsspieler
Beiträge
10.210
Punkte
0
Ich muss sagen dieser Artikel bei sport1 ist so schlecht, dass man kotzen möchte. Ich kapier den nur teilweise.

ging mir genauso beim lesen.

Motto: gar nicht groß darüber aufregen, schön klein halten das ganze.

Mein erster Gedanke war ja, "das könnte Klaus oder Buscho geschrieben haben". ;)
 

Cweb

Nachwuchsspieler
Beiträge
7.785
Punkte
38
Bei kicker ist ein ähnlicher Artikel. Stein des Anstosses sind wohl zwei Sachen.

a. die Tribüne die in der Bilanz mit 6.6 Millionen aufgeführt wird obwohl schon teilweise abgerissen:

Streitpunkt war der Bilanzwert einer Tribüne auf dem Gelände des alten Parkstadions. Diese wurde in der Bilanz mit einem Wert von 6,6 Millionen Euro geführt, obwohl der Abriss bereits begonnen hatte.

b. Wert des Areals vom Parkstadion, das von der Stadt bei der Übergabe mit 1 M illion beziffert wurde, von Schalke jedoch mit satten 15.6 Millionen.

=> Grundstück wurde von Schalke "überberwertet" um die grossen Verluste zu kaschieren + ein Wertgegenstand (die Tribüne) wurde in die Bilanz aufgenommen, obwohl er bereits teilweise nicht mehr existierte. Es stellen sich damit zwei Fragen:

1. Wie rechtfertigt Schalke diese Überbewertung des Grundstückes (sind ja nicht Kommastellen, sondern der 15fache Wert!)
2. Genauer Zeitpunkt des Tribünenabriss + kann man eine teilweise abgerissene Tribüne noch bewerten und wenn ja, sogar mit diesen satten 6 Millionen?

=> mir scheinen das alles andere als "Peanuts" zu sein und Assauers Ausrede von wegen er habe keine Ahnung von Finanzen ist ja wohl nicht ernst zu nehmen.
 

Omega

Fußball-Moderator a.D.
Beiträge
12.475
Punkte
0
Fragen über Fragen, die jedenfalls von den Artikeln noch nicht einmal angerissen werden.
Zunächst zur Bilanzfälschung
http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzfälschung

Die Fragen, die sich mir stellen.

Wie ist das Bilanzjahr und wann wurde der Abriss begonnen?
Dies ist von Bedeutung, da dann der zeitliche Ablauf klar würde. In der regel sind die Bilanzjahre von Kapitalgesellschaften und auch Personengesellschaften (hier GmbH & Co. KG) das Kalenderjahr. Die Bilanz wird dann im ersten Halbjahr de nächsten Jahres zum Stihtag 31.12. aufgestellt. Wurde also der Abriss nach dem 01.01. begonnen, stellt sich die Frage, wie z. B. die Tribüne zu bewerten ist. Mit dem vollständigen Wert zum 31.12. oder mit 0, weil sie ja abgerissen wird.
Ich habe keine Ahnung. Wahrscheinlich gibt es dazu auch mehrere unterschiedliche Meinungen.

War der Wert von 15,6 Mio. gerechtfertigt?
Es ist völlig unbeachtlich, dass der Wert bei der Stadt nur noch mit 1 Mio. angestzt war, da hier bereits Abschreibungen vorgenommen wurden. Nach dem Verkauf stnd es dem Käufer zu, die eventuellen stillen Reserven aufzudecken. Beispiel ein PKW im Wert von 50 T€ wird über 6 Jahre abgeschrieben und steht nur noch mit einem 1 € in der Bilanz. Tatsächlicher Wert 10 T€. Der Wagen wird für 5 T€ verkauft. Wie muss der Käufer bilanzieren?:confused: (Ich hasse Steuerrecht)

Wenn der Käufer mit 10 T € bilanziert, deckt er sog. stille Reserven auf, sein gutes Recht. ventuell macht er hierdurch Gewinn, den er versteuern muss, oder (wie hier) er mindert seinen Verlust. Kein Problem, aber erkann die Reserven halt nur einmal aufdecken.
 

Cweb

Nachwuchsspieler
Beiträge
7.785
Punkte
38
Das Beste wäre natürlich wenn wir sowohl einen Bilanzexperten wie auch die genaue Urteilsbegründung hätten.

Das Urteil ist ja folgendes: Assauer und der andere wurden zu Geldstrafen verurteilt wegen "Formalitätsfehler ohne Aussenwirkung".

So hab ichs jedenfalls verstanden.

Es wäre vielleicht auch nützlich wenn mal eine Wirtschaftszeitung was schlaues dazu schreiben würde. Momentan haben wir halt Artikel von Sportseiten zur Verfügung, die ein paar Voten zitieren und mit Zahlen rumwerfen.

Fazit: Es bleibt dennoch eine dubiose Angelegenheit. :D

Hier noch ein Artikel vom WDR:
http://www.wdr.de/themen/panorama/k...ittlungen_061227.jhtml?rubrikenstyle=panorama
"Hinsichtlich der unrichtigen Darstellung handelten die Beschuldigten Assauer und Peters mit Vorsatz", urteilen die Ermittler in ihrer Abschlussverfügung.

Hier noch das Urteil der Staatsanwaltschaft Essen
http://www.sta-essen.nrw.de/pressmit/aktuell/doku/28_12_06.pdf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Buscho

Nachwuchsspieler
Beiträge
6.074
Punkte
0
ging mir genauso beim lesen.

Motto: gar nicht groß darüber aufregen, schön klein halten das ganze.

Mein erster Gedanke war ja, "das könnte Klaus oder Buscho geschrieben haben". ;)

So nen Kommentar kannst du dir sparen, auch mit smilie.

Ich habe nie gesagt da soll man was kleinreden oder verschleiern oder sonst was.

Wen die Staatsanwaltschaft nicht genügend Beweise vorbringen kann, um einen Verdacht zu erhärten, liegt das vielleicht auch daran, dass der Tatverdacht eben nicht gegeben ist. Assauer und Peters bekamen Geldbußen auferlegt, also nicht Geldstrafen. Die bezahlen und die Sache ist aus der Welt.

Ich beschäftige mich jedenfalls nicht mehr damit, da ich von diesen Bilanzdingen zu wenig verstehe.
 

Arielle

Nachwuchsspieler
Beiträge
10.210
Punkte
0
@buscho, oh mann Du sagst, man soll dies nicht kleinreden und redest es mit dem nächsten Satz klein. :freiwilliger_smilieverzicht:
 

Buscho

Nachwuchsspieler
Beiträge
6.074
Punkte
0
Na ja, ich konnte in meiner Zeit hier im Forum ja nun soviel von deinem Sachverstand aufsaugen, dass ich mittlerweile, sozusagen durch dein Wissen, der Fußballguru schlechthin bin. Nach dir selbstverständlich. Ich würde mir ja nie anmaßen mich über dich zu stellen, oh großer weiser Fußballgott. :jubel:
 

solskjaer

Nachwuchsspieler
Beiträge
1.732
Punkte
3
Eine illustre Runde:
Mannesmann, Esser, Max Strauss, Gerold Tandler, Assauer, Peters

Die von Buscho dargestellte Kausalität zwischen Geldbuße und nicht vorhandenem Tatverdacht ist blanker Unsinn.
 

Buscho

Nachwuchsspieler
Beiträge
6.074
Punkte
0
Die von Buscho dargestellte Kausalität zwischen Geldbuße und nicht vorhandenem Tatverdacht ist blanker Unsinn.

Ha ha. Geil, du Schlaufuchs. Wo schreibe ich von der Kausalität ?

Ich habe geschrieben, dass Assauer und Peters Geldbußen bekommen haben. Das ist ein Unterschied zu Geldstrafen. Wenn sie die Geldbuße bezahlen, wird das Verfahren ohne weitere Ermittlungen eingestellt werden. Das passiert nicht, wenn die Staatsanwaltschaft einen konkreten Tatverdacht erhärten kann und so zu einer Anklage kommen könnte.

Hier wurde offensichtlich gegen Formsachen verstoßen, die aber keine strafrechtliche Relevanz haben, ansonsten hätte der Staatsanwalt Klage erhoben, mit dem Ziel eine Verurteilung zu erwirken.

Also scheint es logisch, dass nicht genügend strafrechtliche Tatbestandmerkmale gegeben sind und folglich sich Assauer und Peters auch nicht strafbar gemacht haben.

Also besteht, obwohl ich gar nicht von einer Kausalität gesprochen habe, sogar tatsächlich eine Kausalität zwischen Geldbuße und nicht zu erhärtenden Tatverdacht.

Also blanker Unsinn scheint mir eher das zu sein, was du mir vorwirfst.
 

Omega

Fußball-Moderator a.D.
Beiträge
12.475
Punkte
0
Ich habe geschrieben, dass Assauer und Peters Geldbußen bekommen haben. Das ist ein Unterschied zu Geldstrafen. Wenn sie die Geldbuße bezahlen, wird das Verfahren ohne weitere Ermittlungen eingestellt werden. Das passiert nicht, wenn die Staatsanwaltschaft einen konkreten Tatverdacht erhärten kann und so zu einer Anklage kommen könnte.

Hier wurde offensichtlich gegen Formsachen verstoßen, die aber keine strafrechtliche Relevanz haben, ansonsten hätte der Staatsanwalt Klage erhoben, mit dem Ziel eine Verurteilung zu erwirken.

Also scheint es logisch, dass nicht genügend strafrechtliche Tatbestandmerkmale gegeben sind und folglich sich Assauer und Peters auch nicht strafbar gemacht haben.

Also besteht, obwohl ich gar nicht von einer Kausalität gesprochen habe, sogar tatsächlich eine Kausalität zwischen Geldbuße und nicht zu erhärtenden Tatverdacht.
Hier muss ich mal wieder klugscheissern, weil dies so nicht stimmt.

http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html

Es ist vielmehr so, dass die Staatsanwaltschaft ziemlich sicher ist, dass sich der Anfangsverdacht verhärtet hat und eine Strafbarkeit gegeben ist. Ansonsten hätte das verfahren ohne geldbuße eingestellt werden müssen, da keine Strafe ohne Tat. Dies ergibt sich auch daraus, dass das Verfahren erst nach Zahlung der bußen endgültig eingestellt wird. Wenn die Bußen nicht gezahlt werden, wird es zu einenr Anklage kommen.

ABER: Die begangene Tat war nicht "so schlimm". Das heißt in der reegle, dass keine hohe kriminelle Energie vorgelegen hat und kein oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist.

Dies ist hier anscheinend auch der Fall. Schalke hat sich durh die Bilanzfälschung wohl keine Kredite erschlichen, keine Insolvenzverschleppung begangen und auch andere Gläubiger nicht geschädigt. Durch eine Verlustminimierung sind auch keine Steuern hinterzogen worden etc.

Die Höhe der Geldbuße richtet sich auch nach den vermuteten finanziellen Möglichkeiten und sind daher etwas höher als normeal.
 

solskjaer

Nachwuchsspieler
Beiträge
1.732
Punkte
3
@buscho: so was nennt man dann wohl Blender! Keine Ahnung, aber einen auf dicken Maxe machen.

Danke an Omega, erspart mir einige Zeilen.
 

KGZ49

Von uns geschieden im Jahr 2013
Beiträge
31.305
Punkte
0
Omega
Dies ist hier anscheinend auch der Fall. Schalke hat sich durh die Bilanzfälschung wohl keine Kredite erschlichen, keine Insolvenzverschleppung begangen und auch andere Gläubiger nicht geschädigt. Durch eine Verlustminimierung sind auch keine Steuern hinterzogen worden etc.

also so ganz verstehe ich es immer noch nicht, aber muß ich ja wohl auch nicht. Wieso nur RA und der Finanzlümmel und nicht der ganze Vorstand/Aufsichtsrat?
Wenn S04 oder seine Verantwortlichen etwas verbrochen haben müssen sie bestraft werden, das ist doch überhaupt keine Frage.
 

Buscho

Nachwuchsspieler
Beiträge
6.074
Punkte
0
Tja, da habe ich mich in der Beurteilung geirrt. Sorry.

Ich hatte es anders in Erinnerung. Da das Verfahren wegen Bilanzfälschung und ich glaube Insolvenzverschleppung schon vorher aufgrund mangelnder Beweislage eingestellt worden war.

Da immer von einem Formalverstoß gesprochen wurde, habe ich da die Strafbarkeit nicht vermutet, so wie es ja auch von der Staatsanwaltschaft Essen mitgeteilt wurde (siehe Fettdruck) und die Geldbuße als Form einer Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gesehen.

Das habe ich z. b. darüber gelesen:

"Unrichtige Darstellung von Bilanzen"

Die auf dem Grundstück des Parkstadions stehende Tribüne wurde mit einem Wert von rund 6,6 Millionen Euro zu einem Zeitpunkt in die Bilanz der Gesellschaft aufgenommen, als bereits der Gebäudeabriss begonnen hatte. Es habe sich jedoch in Bezug auf die GmbH & Co. KG um einen "reinen Formalverstoß ohne Außenwirkung" gehandelt, heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft weiter. Soweit diese Werte im Jahresabschluss des Vereins FC Schalke 04 bilanziert wurden, unterfalle dies keiner Strafvorschrift.

@ solskjaer

Ein Blender bin ich deshalb nicht. Ich habe mich geirrt und das was ich gelesen hatte falsch interpretiert.
Den "Schlaufuchs" nehme ich natürlich dennoch zurück und entschuldige mich dafür. :wavey:
 

Omega

Fußball-Moderator a.D.
Beiträge
12.475
Punkte
0
@kgz
Buscho hat das richtige bereits zitiert. Es trifft die Geschäftsführer der GmbH & Co. KG und nicht den Vorstand des Vereins. Daher habe ich mich auch unklar ausgedrückt und die Trennung der beiden juristischen Personen nicht eindeutig dargestellt. War wohl zu faul.:)
 
Oben