Diese Regelung ist unanständig, da muß eine andere Regelung schleunigst her.
Problem hervorragend analysiert und auch messerscharf eine Änderung gefordert. Nur schade, dass diese Diskussion bereits seit etlichen Jahren, nämlich genau nach dem Liverpool - Everton Problem überflüssig ist.
Dort war einfach das Problem, dass die Uefa nicht geglaubt hatte bzw. übersehen hat, dass der Titelverteidiger sich nicht wieder qualifizieren würde.
http://de.uefa.com/newsfiles/178319.pdf
Titelhalter
1.03 Der Titelhalter der UEFA Champions League ist für die Gruppenphase
automatisch qualifiziert, auch wenn er sich über seine Platzierung in der
nationalen Meisterschaft nicht für diesen Wettbewerb qualifiziert hat.
a) Gehört der Titelhalter einem Verband an, dem mehr als ein Platz in der
UEFA Champions League zusteht, und qualifiziert er sich über die
nationalen Wettbewerbe für den UEFA-Pokal, so wird von den Vertretern
des Verbands, die für die UEFA Champions League qualifiziert sind, der
am schlechtesten platzierte Verein automatisch dem UEFA-Pokal
zugeordnet. In diesem Fall ändert sich nichts an der Anzahl der Plätze,
die dem Landesverband des Titelhalters in der UEFA Champions League
und im UEFA-Pokal zustehen.
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b) Gehört der Titelhalter einem Verband an, dem mehr als ein Vertreter in
der UEFA Champions League zusteht, und qualifiziert er sich über die
nationalen Wettbewerbe nicht für die UEFA Champions League oder für
den UEFA-Pokal, so wird von den Vertretern des Verbands, die für die
UEFA Champions League qualifiziert sind, der am schlechtesten
platzierte Verein automatisch dem UEFA-Pokal zugeordnet. In diesem
Fall steht dem Landesverband des Titelhalters ein zusätzlicher Platz im
UEFA-Pokal zu.
c) Gehört der Titelhalter einem Verband an, dem nur ein Platz in der UEFA
Champions League zusteht, und qualifiziert er sich über die nationalen
Wettbewerbe für den UEFA-Pokal, so darf er zusätzlich zu dem anderen
Vertreter seines Verbandes an der UEFA Champions League teilnehmen.
In diesem Fall ändert sich nichts an der Anzahl der Plätze, die dem
Landesverband des Titelhalters in der UEFA Champions League und im
UEFA-Pokal insgesamt zustehen.
d) Gehört der Titelhalter einem Verband an, dem nur ein Platz in der UEFA
Champions League zusteht, und qualifiziert er sich über die nationalen
Wettbewerbe nicht für die UEFA Champions League oder für den UEFAPokal,
so darf er zusätzlich zu dem anderen Vertreter seines Verbandes
an der UEFA Champions League teilnehmen. In diesem Fall steht dem
Landesverband des Titelhalters ein zusätzlicher Platz in der UEFA
Champions League zu.
Abser scön, dass ihr mal darüber gesprochen habt:laugh2: