Ebay


Kali

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Hallo Kollegen,

ich habe bei Ebay ein Buch ersteigert für 7,50€.
So dachte ich, es handelt sich jedoch nur um eine kleines Heftchen (eine abgespeckte Version des Buches, kostenlose Beilage einer Zeitschrift), wie mir kurz nach der Ersteigerung bewusst wurde.

Zwar hatte der Verkäufer angeben, dass es ein Heftchen ist, doch hatte er es IMO nicht klar genug hervorgehoben. So dachte ich, das Heftchen wäre eine Zugabe zum Buch. (Blöderweise heißt das Heftchen genauso wie das Buch.)
Zudem stellte er kein Bild rein, was Klarheit gebracht hätte.

Ich möchte nun das Ding nicht haben.

Was könnte denn passieren, wenn ich nichts überweise?

Könnte er z. B. deshalb ein Inkassounternehmen beauftragen?
Könnte Ebay mich sperren?

Was ratet ihr mir?

Danke im Voraus für die Antworten!
 
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Kali

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Ich zahle nicht, habe dem Verkäufer gerade geschrieben - er war meiner Meinung nach nicht transparent genug.
(Dieses Heftchen war übrigens eine kostenlose Beilage einer Zeitschrift - ich meine von NEON. Er bietet das Ding zum Verkauf an, geschäftstüchtig ist er ja.)

Wenn ich Pech habe, gibt es eine Verwarnung von Ebay, mehr kann da wohl nicht passieren.
 

stillwater

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Mich täte es von einem Juristen interessieren, ob man Möglichkeiten hat, wenn es offensichtlich ist, dass man beim Gebot irrtümliche Annahmen über das Produkt hatte.

Im Off-Topic wurde mal folgendes gepostet:
http://cgi.ebay.de/Playstation-3-Verpackung-60-GB-NEU_W0QQitemZ220229382980QQcmdZViewItem

Aus Interesse habe ich bei eBay nachgefragt. Es kam aber nur allgemeines Blabla (Kaufvertrag kommt mit Angebotsende zustande, beim Verkäufer nachfragen und gemeinsam ne Lösung finden, ebay darf keine juristischen Ratschläge geben, etc.).

Meiner bescheidenen Meinung nach wäre zumindest, beim PS3-Beispiel ein Irrtum vorhanden, der zum Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Bin aber eben kein Jurist.

Bei deinen Bsp. solltest du ebenfalls zuerst mal dem Verkäufer eine Mail schreiben, darin deinen Irrtum erklären und schreiben, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten willst. Wird wahrscheinlich nicht viel bringen, da wohl auf einen Irrtum spekuliert hat. Eine weitere Antwort von jemanden der sich damit auskennt, würde mich ebenfalls interessieren.

Btw. hast du einen Link zu deiner Auktion?
 
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JONES JR.

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Du solltest eine gütlichen Einigung anstreben, weil der Verkäufer im Recht ist, wenn er die Ware eindeutig beschrieben hat.
Ich würde ihm z.b anbieten, seine ebay Gebühren zu übernehmen.
 

BBEssen

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hmm. .....Essen?
Biete hier eine Playstation 3 Verpackung zum Verkauf an
.....
.....
Es handelt hierbei nur um die Verpackung und kein Inhalt!

Mal abgesehen davon, dass (Absicht oder nicht) in der falschen Kategorie eingestellt ist, was ist an der Artikelbeschreibung nicht deutlich?
Wer darauf 280 Euro bietet, hat es nicht besser verdient.

-----------------------------

ich habe bei Ebay ein Buch ersteigert für 7,50€.

Zwar hatte der Verkäufer angeben, dass es ein Heftchen ist

Ich mag zwar etwas auf der Leitung stehen, aber wenn der Verkäufer ein Heftchen verkauft, hast Du wohl doch kein Buch ersteigert.

Poste doch mal die Artikelbeschreibung.
 

Bustaboxi

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Du solltest eine gütlichen Einigung anstreben, weil der Verkäufer im Recht ist, wenn er die Ware eindeutig beschrieben hat.
Ich würde ihm z.b anbieten, seine ebay Gebühren zu übernehmen.
das denke ich auch, es ist zwar extrem ärgerlich wenn der verkäufer es so knapp und unzulänglich beschreibt aber es war grundsätzlich dann doch korrekt.immerhin hast du es beim nochmaligen durchlesen gecheckt!

ich hatte auch einmal so einen fall, ich dachte der "posterkalender"wäre ein kalender aber es war nur ein 1 poster mit den ganzen monaten darunter!
ich denke du solltest da leider in den sauren apfel beissen und ei dem kleinen preis den artikel bezahlen.
eine abmahnung könnte dir erheblich schaden udn das wäre es mir nciht wert!
 

stillwater

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Mal abgesehen davon, dass (Absicht oder nicht) in der falschen Kategorie eingestellt ist, was ist an der Artikelbeschreibung nicht deutlich?
Wer darauf 280 Euro bietet, hat es nicht besser verdient.
Danke, damit ist meine Frage beantwortet. :rolleyes: Es geht mir darum 281 Euro für Pappe wohl ziemlich offensichtlich durch einen Irrtum zu Stande gekommen sind und ob man deshalb juristisch etwas gegen den Kaufvertrag machen kann. Ob der Käufer es nicht besser verdient hat oder ein Trottel ist, darum geht es mir nicht.

Bei 7 Euro wäre das nicht mehr so offensichtlich der Fall und ich würde einfach zahlen. So hoch ist der Betrag ja auch nicht.
 

DONJOHNSON

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Danke, damit ist meine Frage beantwortet. :rolleyes: Es geht mir darum 281 Euro für Pappe wohl ziemlich offensichtlich durch einen Irrtum zu Stande gekommen sind und ob man deshalb juristisch etwas gegen den Kaufvertrag machen kann. Ob der Käufer es nicht besser verdient hat oder ein Trottel ist, darum geht es mir nicht.

Bei 7 Euro wäre das nicht mehr so offensichtlich der Fall und ich würde einfach zahlen. So hoch ist der Betrag ja auch nicht.

hahaha was willst du da machen wie kann man so dumm sein und 280 bieten

egal wieviel man geboten hat verkäufer hat deutschlich geschrieben das es sich um eine verpackung handelt. selbst wenns eine million weggegangen wäre müsste man bezahlen.. aber ich finds lustig

ihr kennt ja das sprichwort augen auf beim eierkauf
 

MadFerIt

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müsste er eben nicht, wenn er glaubhaft machen kann, dass er dem irrtum unterlegen war, dass in dem karton eine ps3 liegen würde.
 

stillwater

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selbst wenns eine million weggegangen wäre müsste man bezahlen..
Dann muss man ganz sicher nicht bezahlen, wenn du dir die AGBs mal ansiehst. Ansonsten danke für deine juristische Fachmeinung, aber auch dies beantwortet nicht meine Frage, ob der Kaufvertrag wegen Irrtums angefochten werden kann. Und wird übrigens auch das nächste "haha ist der dumm" nicht tun.
müsste er eben nicht, wenn er glaubhaft machen kann, dass er dem irrtum unterlegen war, dass in dem karton eine ps3 liegen würde.
Das denke ich eben auch und es würde mich interessieren, obs ein Jurist bestätigen kann. Bei dem Preis wird die Argumentation, dass man sich mehr als Pappe erwartet hat, leicht fallen.
 
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DONJOHNSON

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Dann muss man ganz sicher nicht bezahlen, wenn du dir die AGBs mal ansiehst. Ansonsten danke für deine juristische Fachmeinung, aber auch dies beantwortet nicht meine Frage, ob der Kaufvertrag wegen Irrtums angefochten werden kann. Und wird übrigens auch das nächste "haha ist der dumm" nicht tun.

Das denke ich eben auch und es würde mich interessieren, obs ein Jurist bestätigen kann. Bei dem Preis wird die Argumentation, dass man sich mehr als Pappe erwartet hat, leicht fallen.

kannst du mit mal den zitat aus dem agb raushollen wo steht das man ab ne gewissen summe nicht gezahlt werde muss? ich meine wieso gibt sich der verkäufer die mühe um anschlissend nicht auf sein geld zu hoffen? er hat ja alles richtig gemacht und es glaub ich zwei mal geschrieben einmal oben und dann noch mal bei der überschrift!!!

heisst das wenn man ein golf von papst kauft dann auch nicht 260000€ zahlen müsste?:gitche:
 

stillwater

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Es stand im ebay-blabla. Wenn man zB auf Konzertkarten bietet, wo das momentane Gebot bei 180 Euro liegt und man mit 200,00 Euro überbieten will, aber versehentlich 20000 eingibt, ist ein Fehler klar und man kann zurücktreten. Wenn sich der Preis aber nicht natürlich aufschaukelt und nicht komplett irrational ist (bei einer Million für eine stinknormale PS3 oder deren Verpackung ist es dies sicher der Fall), verweist eBay darauf sich an Juristen zu wenden. (Man schreibt auch nicht, dass es keinerlei Möglichkeit gibt.)

ich meine wieso gibt sich der verkäufer die mühe um anschlissend nicht auf sein geld zu hoffen?
Welche Mühe? Und natürlich hofft der Verkäufer auf das Geld von irgendeinem Deppen. Die Frage ist aber, ob man auf das Geld in so einem Fall wirklich hoffen muss. Sprich der Depp noch juristische Möglichkeiten hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

heisst das wenn man ein golf von papst kauft dann auch nicht 260000€ zahlen müsste?:gitche:
KA mit was dieses Beispiel etwas zu haben soll.
 
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BBEssen

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hmm. .....Essen?
kannst du mit mal den zitat aus dem agb raushollen wo steht das man ab ne gewissen summe nicht gezahlt werde muss? ich meine wieso gibt sich der verkäufer die mühe um anschlissend nicht auf sein geld zu hoffen? er hat ja alles richtig gemacht und es glaub ich zwei mal geschrieben einmal oben und dann noch mal bei der überschrift!!!

heisst das wenn man ein golf von papst kauft dann auch nicht 260000€ zahlen müsste?:gitche:

Unter www.amazon.de findest Du folgende Bücher:

"Satzbau leicht gemacht"
"Grammatik für alle"
"Interpunktion, das unbekannte Zubehör"

Gut studieren und anwenden. Das erleichtert und das Lesen.

Nochmal zur Pappe:

Einzig das Einstellen in den falschen Kategorien könnte den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen.

Ansonsten empfehle ich immer das eBay Sicherheitsforum.
Da gibt es den Pappen-Thread zum Nachlesen, oder den "Tageschat" zum Fragen stellen.
 
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