Natürlich nicht. Ich habe die Politik- und Geschichts-LKs dominiert.
Einbildung ist auch ne Bildung.
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Zitat von Nico
@ de dreier: unter vierzehn ist die grenze, solange du selbst nicht volljährig bist. wenn du volljährig bist, ist die grenze unter sechzehn.
Stimmt jedenfalls für Deutschland nicht
http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
Wenn überhaupt mit 21 gem. § 182 Abs. 3
Zitat:
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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