Gerichtstermin verpasst, was tun??


ironhead1

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Hi, hab heute einen gerichtstermin verpasst, was kann ich tun?
wenn ich morgen eine arztbescheinigung hole kann ich dann einen artest hinschicken und der termin wird verschoben?hab grade erst gesehen das ich heute um 10:30 da sein hätte müssen, war der angeklagte.

danke im vorraus
 

jisi

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Hi, hab heute einen gerichtstermin verpasst, was kann ich tun?
wenn ich morgen eine arztbescheinigung hole kann ich dann einen artest hinschicken und der termin wird verschoben?hab grade erst gesehen das ich heute um 10:30 da sein hätte müssen, war der angeklagte.

danke im vorraus


Kommt wohl auf die Anklage an:D Unter Umständen ist im Termin Haftbefehl ergangen.
 

ironhead1

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Kommt wohl auf die Anklage an:D Unter Umständen ist im Termin Haftbefehl ergangen.

habe wegen einer sache eine geldstrafe bekommen(ohne verhandlung)
und ich habe gegen diese strafe einspruch gelegt.
heute war die verhandlung quasi wegen meinem einspruch, und ich dachte es wäre morgen....

wenn ich morgen zum arzt gehe und er mir einen atest fuer heute und morgen gibt geht das??
 

ironhead1

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Einspruch wogegen? Bußgeldbescheid oder Strafbefehl?

naja angeblich soll ich jemand geschlagen und mißhandelt haben, dann kam halt ein schreiben irgendwann(ohne gericht) das ich glaube ein bußgeld von 1200 euro zahlen soll.
und gegen diesen bescheid habe ich einspruch eingelegt,heute war dann die verhandlung.
und ich dachte die wäre morgen :(
 

jisi

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Es handelt sich demnach um einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 €, das entspricht einen gewissen Tagessatz ..., auf die Anzahl der Tagessätze kommt es an.

Du warst nicht anwaltlich vertreten?

Dann denke ich, dein Einspruch wurde verworfen, d.h. man hat den Strafbefehl für rechtskräftig erklärt. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Haftbefehl deswegen erlassen wurde, sofern es sich nicht um schwere Körperverletzung o.ä. gehandelt hat.

Das Urteil wird dir dann in den nächsten Tagen zugestellt. Dagegen kann man Berufung einlegen. Ein Attest wäre in jedem Falle schon mal hilfreich.
 

Karlfriederich

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das problem ist nur das dein einspruch damit hinfällig ist weil du nicht zur aussage erschienen bist.

das heisst das du das bußgeld auf jeden fall zahlen musst.
 

Karlfriederich

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dann musst du vor dem angesetzten termin bescheid geben.
du kannst aber auch versuchen im nachhinein eine bestätigung des arztes einzubringen.
da kenne ich mich zu wenig aus, vielleicht geht das ja auch noch.
 

Der alte Mann

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Dein Einspruch gegen den Strafbefehl wurde höchstwahrscheinlich nach §§412, 329 I StPO verworfen. Du bekommst dein Urteil zugestellt und hast dann eine Woche Zeit eine Wiedereinsetzung (§44f. StPO) zu beantragen, dafür wäre ein Krankenschein schon mal eine große Hilfe.
Wird dem Antrag stattgegeben, ist die Sache wieder auf Stand gestern und die Verhandlung wird wiederholt.

Hafbefehl bei einem Strafbefehl? :laugh2:
 
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ironhead1

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Dein Einspruch gegen den Strafbefehl wurde höchstwahrscheinlich nach §§412, 329 I StPO verworfen. Du bekommst dein Urteil zugestellt und hast dann eine Woche Zeit eine Wiedereinsetzung (§44f. StPO) zu beantragen, dafür wäre ein Krankenschein schon mal eine große Hilfe.
Wird dem Antrag stattgegeben, ist die Sache wieder auf Stand gestern und die Verhandlung wird wiederholt.

Hafbefehl bei einem Strafbefehl? :laugh2:

sicher das es so ist?
werde da morgen mal anrufen und fragen wegen der krankschreibung.
 
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