Heinz Müller - Bosmann, Arbeitsgerichtsprozess der die Fußballwelt auf den Kopf stellt?


Hans A. Jan

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http://www.t-online.de/sport/fussba...nz-mueller-das-komplette-transfersystem-.html


Heute geht es in die 2. Runde des, wie ich finde, spektakulären Arbeitsgerichtsprozesses um zulässige Befristungen von Fußballprofis und die allgemeine Anwendung des Arbeitsrechts, ua auch Kündigungsschutz.


Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Fall noch nach Erfurt zum BAG geht und sich das alles noch sehr lange hinzieht, aber die Konsequenzen wären enorm.

Lewandowski könnte z.B. im November zum Januar selbst kündigen und nach England gehen. Hingegen bleibt Alonso bis 67 als Stehgeiger im Kader.
 

Hans A. Jan

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Die Probezeitkündigung fände ich, als geplagter Drittligafan, herausragend. Da könnte man im Winter richtig Platz schaffen und müsste nicht 30 Mann durch das Jahr schleppen.
 

Eric

Maximo Lider
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So völlig abwegig ist das erstinstanzliche Urteil gar nicht, wenn man das grosse Ganze sieht. Natürlich kann ein Fussballspieler nicht bis 67 aktiv sein, da die Leistungsfähigkeit ab 30 doch relativ kurzfristig abnimmt.

Allerdings kann man in fast jedem Berufsfeld argumentieren, dass die Leistungsfähigkeit ein Sachgrund für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sein kann. ZB kann bei einer Bürotätigkeit die Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit weit vor dem Rentenalter deutlich abnehmen. Es hat seinen Grund, wieso Kinder viele Dinge viel schneller lernen können als Erwachsene. Warum soll man die Gefahr abnehmender Leistungsfähigkeit und die dadurch erforderliche Flexibilität nicht als fortlaufenden Sachgrund für ausschließlich befristete Arbeitsverträge bei Menschen mit geistiger Arbeit nehmen?

Bei körperlicher Arbeit gilt das erst recht. Ist es dem Arbeitgeber da überhaupt zuzumuten unbefristete Verträge mit jugendlichen "Malochern" zu schließen, obwohl es physisch nahezu unmöglich ist, dass die nach 10 Jahren harter Arbeit noch die gleiche Power haben wie zu Beginn?

Im Übrigen kann bei einem unbefristeten Vertrag eine personenbedinge Kündigung ausgesprochen werden, wenn aus in der Person liegenden Gründen die Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Das geht sogar bei Sachen wie Krebserkrankungen für die der Arbeitnehmer selber gar nichts kann. Der FC Bayern müsste Alonso also nicht bis 67 durchschleifen. Man müsste dann im Zweifelsfall vor Gericht darüber streiten, ob das was ein Spieler noch zu Leisten im Stande ist noch immer dem allgemeinen Standard für Bundesliga-Fußball entspricht. Bei den Bayern würde sich womöglich die Frage stellen, ob die Spieler nicht sogar CL taugliche Leistungen abrufen können müssen. Auf diese Weise hätten sie Dos Santos oder Karimi viel schneller loswerden können.:saint:
 

Hans A. Jan

zu gut für die 3. Liga
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Hmmm. Meine Arbeitsleistung muss ich nur nach mittlerer Art und Güte erbringen. Ein Torwart kann durchaus bis 45 solide mitspielen, theoretisch. ;)


Gegen 14 Uhr will der Richter ein Urteil fällen, komischerweise konnte/wollte man sich nicht außergerichtlich einigen.
 

trooper

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Auf die Berufung hin ist das erstinstanzliche Urteil aufgehoben worden. Das LAG wird allerdings die Revision zum BAG zulassen. Wahrscheinlich wird Mainz dem Müller jetzt einen goldenen Vergleich anbieten, den dieser auch annehmen wird. Dann wird eine Revision nicht notwendig und es steht weiter das Urteil des LAG im Raum.
 

Eric

Maximo Lider
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Es dürfte nicht im Sinne der DFL sein, wenn Mainz sich mit Müller außergerichtlich einigt. Müller dürfte bei weitem nicht der einzige (Ex-) Spieler sein, der mehr als zwei Jahre befristet unter Vertrag war. Das dürfte bei einem Großteil der Profis so sein. Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung, weshalb ja auch die Revision zugelassen wurde. Wenn Mainz Müller jetzt ohne Not und ohne höchstrichterliche Klärung einen goldenen Handschlag anbietet, dann wird es eher noch ein wenig wahrscheinlicher, dass andere perspektivlose Bankdrücker mit hochmotivierten Anwalt das gleiche bei anderen Vereinen versuchen. Vllt. geht Müller auch gar nicht in Revision, wenn Mainz stur bleibt. Das Prozessrisiko ist für ihn gestiegen.
 

trooper

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Es dürfte nicht im Sinne der DFL sein, wenn Mainz sich mit Müller außergerichtlich einigt. Müller dürfte bei weitem nicht der einzige (Ex-) Spieler sein, der mehr als zwei Jahre befristet unter Vertrag war. Das dürfte bei einem Großteil der Profis so sein. Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung, weshalb ja auch die Revision zugelassen wurde. Wenn Mainz Müller jetzt ohne Not und ohne höchstrichterliche Klärung einen goldenen Handschlag anbietet, dann wird es eher noch ein wenig wahrscheinlicher, dass andere perspektivlose Bankdrücker mit hochmotivierten Anwalt das gleiche bei anderen Vereinen versuchen. Vllt. geht Müller auch gar nicht in Revision, wenn Mainz stur bleibt. Das Prozessrisiko ist für ihn gestiegen.

So unwahrscheinlich ich es ansehe, dass das BAG das Berufungsurteil kippen wird; desto unsicherer bin ich mir bei einer möglichen Einschaltung des EuGH. Von dort kommen desöfteren Urteile, die den Verbraucherschutz bzw. - was hier von Belang wäre - den Arbeitmehmerschutz sehr in den Vordergrund stellen.

Ich halte auch das Risiko für die Vereine für relativ hoch bzw. bestenfalls unwägbar, wenn es weitergehen sollte.

In Anbetracht des Urteils des LAG könnten die Vereine meiner Ansicht nach mit einem Vergleichsschluss besser leben; da eine neue Entscheidung sich nun auch auf das Urteil des LAG berufen könnte, welches ja dann rechtskräftig wäre. Es müsste sich dann erstmal jemand durch die Instanzen klagen.

Ist aber alles Ansichtssache und auch eine Frage dahingehend, wieviel Risiko die Parteien auf sich nehmen wollen. Wenn Müller tatsächlich Revision einlegt, dann denke ich schon, daß ein Vergleichsabschkuss aus Sicht der Vereine vertretbar und sinnvoll wäre.
 

Eric

Maximo Lider
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Eine neue Entscheidung könnte sich in dem Fall nicht einfach auf das vorinstanzliche Urteil berufen, da dieses keine Rechtskraft entfaltet, wenn vor dem BAG ein Vergleich geschlossen wird. Der Rechtsstreit hat sich dann durch "gegenseitiges Nachgeben" erledigt. Was in den Vorinstanzen so alles entschieden wurde, kann dann dahinstehen. Der einzige Vorteil des Vergleichs wäre, dass man die Forderungen eines einzigen Spielers von der Backe hätte. Man hätte jedoch weder eine rechtskräftige Entscheidung in der Sache, geschweige denn eine höchstrichterliche Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage, ob es OK ist, dass im Fußball ausschließlich befristetete Verträge geschlossen werden. Und wenn dann wieder ein Spieler klagt, soll man dann noch einen Vergleich schließen?
 

TheFreshPrince

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Meiner Meinung nach die einzig richtige Entscheidung. Wäre das gekippt worden, würde ich mal vermuten, hätten wir noch äußerst selten Spieler länger als 2 Jahre überhaupt bei ihrgendeinem Verein gesehen hätten. Das Risiko einem Spieler überhaupt eine Festanstellung zu geben wäre für die Vereine viel zu hoch und die Entlohnung gleich 0, weil der Spieler trotzdem jederzeit umsonst weg sein könnte. Klar trifft das nicht auf die absoluten Elitekicker zu, aber der ganze Rest ist doch im Prinzip austauschbar...
 

trooper

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Eine neue Entscheidung könnte sich in dem Fall nicht einfach auf das vorinstanzliche Urteil berufen, da dieses keine Rechtskraft entfaltet, wenn vor dem BAG ein Vergleich geschlossen wird. Der Rechtsstreit hat sich dann durch "gegenseitiges Nachgeben" erledigt. Was in den Vorinstanzen so alles entschieden wurde, kann dann dahinstehen. Der einzige Vorteil des Vergleichs wäre, dass man die Forderungen eines einzigen Spielers von der Backe hätte. Man hätte jedoch weder eine rechtskräftige Entscheidung in der Sache, geschweige denn eine höchstrichterliche Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage, ob es OK ist, dass im Fußball ausschließlich befristetete Verträge geschlossen werden. Und wenn dann wieder ein Spieler klagt, soll man dann noch einen Vergleich schließen?

Die Frage ist halt: wollen die Vereine überhaupt eine letztinstanzliche Entscheidung in der Sache in Anbetracht des Risikos ? Man kann ja sehen im Fall Bosman, wohin es führen kann, wenn der EuGH seine Hände an etwas bekommt (und das ist keine schnöde Europakritik).

Und mein Ansatzpunkt war natürlich eine Einigung noch bevor es zu einem Verfahren vor dem BAG kommt. Es besteht bestimmt Gesprächsbedarf zwischen den Parteien und wenn BAG Verfahren har nicht erst eingeleitet wird, dann können sich spätere Instanzen selbstverständlich auf das dann rechtskräftige Urteil des LAG berufen.

Falls es dann tatsächlich usus werden sollte, daß viele Spieler klagen (wovon ich nicht ausgehe), dann können die Vereine natürlich immer noch eine letztinstanzliche Entscheidung herbeiführen lassen, da ich es auch nicht für sinnvoll halten würde, wenn dann zig Vergleiche geschlossen werden müssten.
 

Eric

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Die Vereine brauchen gar keine letztinstanzliche Entscheidung, da sie mit dem Status Quo (Spielerverträge sind befristet) leben können. Die letztinstanzliche Entscheidung brauchen eigentlich nur die Spieler. Die Vereine dürfen nur nicht diejenigen sein, die auch nur teilweise nachgeben und Spielern in vergleichbarer Lage damit Argumente liefern. Wenn Vereine freiwillig Zahlungen leisten, dann wird das natürlich von der Gegenseite immer wieder ins Feld geführt werden. Wenn man selber Zweifel an der Legalität des eigenen Geschäftsgebahrens hat und andere das wissen, dann wird man erpressbar.

Die Verhinderung von höchstrichterlichen Entscheidungen durch Vergleiche hat auch oft den Zweck, dass man die Öffentlichkeit nicht darauf aufmerksam gemacht haben will, dass es ein grundsätzliches Problem geben könnte. Gerade Behörden machen das gerne "im Einzelfall" um im Großen ihr vermeintlich rechtswidriges aber verwaltungsökonomisches Verhalten still und leise weiterpraktizieren zu können. Dafür ist es im Fall von Müller jetzt eh zu spät. Jeder Profi-Fussballer und jeder Spielerberater in D kennt die Story jetzt und ist hochinteressiert, ob es Müller gelingt aus der Sache Kapital zu schlagen. Es jetzt einfach zu spät um einen Deckel auf die Sache zu bekommen. Es ist ja nicht so, dass die Problematik der befristeten Spielerverträge jetzt "in Vergessenheit" gerät, wenn man sich mit Müller einigt.

Man könnte die Problematik auch aus der Welt schaffen, in dem die Spielergewerkschaft mit der DFL einen Tarifvertrag für Profi-Fußballer abschließt und man sich auf die spezielle Art der Beschäftigung von Fußballern einigt (in der NFL gibt es sowas). Fehleinkäufe haben ja auch kein Interesse daran, in der Probezeit rausgeworfen zu werden.
 

Mahoney_jr

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Also man kann durchaus Befristungen über zwei Jahre hinaus verlängern, wenn diese immer einen bestimmten Bezug haben. Sachliche Befristungsgründe:

  1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
  2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
  3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
  4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
  5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,
  6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
  7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
  8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
Ich finde, da gibt's Gestaltungsspielräume für Proficlubs, wenn letztinstanzlich an der gängigen Praxis gerüttelt wird.
 

JamiLLX

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Ich finde, da gibt's Gestaltungsspielräume für Proficlubs, wenn letztinstanzlich an der gängigen Praxis gerüttelt wird.
Der einzige Befristungsgrund bei Profifußballern ist Punkt 4, der Rest ist auf andere Sachverhalte ausgelegt. Der eine Punkt alleine reicht aber auch schon.

Der grund warum Müller vor Gericht gezogen ist war ausserdem ja ein völlig anderer, da gings um eine Vertragsverlängerung ab einer bestimmten Anzahl von Einsätzen...
 
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