unicum
#22
Die in der olympischen Geschichte beispiellose Sanktion betrifft je drei Biathleten und Langläufer. Sie gelten des Besitzes und der gemeinschaftlichen Nutzung von Dopingmitteln als überführt und dürfen bei künftigen Spielen in keiner Funktion mehr auftreten. Ihre bisherigen Olympia-Platzierungen werden gestrichen. Es handelt sich um die Biathleten Wolfgang Perner, Friedrich Pinter und Wolfgang Rottmann sowie die nordischen Langläufer Roland Diethard, Johannes Eder und Martin Tauber. (bild online)