Ich komme darauf, weil T-com bisher immer erklärt hat, dass sie die schriftliche Aussage verlangt haben.
Ansonsten falscher Ansatz von Dir:
1. T-kom und seine Anwälte haben keine strafrechtliche Kompetenz, deswegen hätten sie auch nicht mehr tun können als der "Dritte".
2. Strafanzeige kann in Deutschland halt jeder stellen und das ist verdammt richtig so. Wenn Deine Nachbarin ihren Mann schlägt, dann kanst Du Strafanzeige stellen. Und die Frau kann nicht sagen, wieso er war doch stark genug und hätte sich wehren können.
3. Ich habe nie behauptet, dass der Blutbeutel als solches irgendwie strafbar wäre. Aber er beweist vielleicht, dass Ullrich Kontakt zu Fuentes hatte.
4. Vielleicht ergibt sich aus dem Strafverfahren, dass Personen von T-kom beteiligt waren und die Angelegenheit unter den Tisch fallen lassen wollten. Dies kann zu einer Strafbarkeit dieser Personen führen und/oder zur entlastung von Ullrich.
Zu den angeblich so schrecklichen und unverfassungsmäßigen Aktionen. Wenn jemand ein Bild für 100 € stiehlt und ein Kaugummi zurücklassen würde, hätte keiner so aufgeschrien, weder gegen die Hausdurchsuchung noch gegen evtl. DNA Tests. Wahrscheinlich wäre sogar Spott wegen der Dummheit auf den Täter herniedergeprasselt.
Ob das Verhalten Ullrichs so war, wie im Anfangsverdacht zu Grunde gelegt und ob dieses Verhalten tatsächlich strafbar ist, lasse ich offen. Sowohl der Sachverhalt als auch die Rechtslage sind schwierig. Dies würde aber zu weit führen. Die StA prüft am Anfang nur die Möglichkeit eines strafbaren Verhaltens und die Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Verwirklichung. Deswegen ist ihr Vorgehen nachvollziehbar.
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