Körperverletzung + Schadensersatz im Ring?


Mindriver

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So, eine gute Frage für den Trash Talk :D

Ich habe neulich einige Veranstaltungen über Privatrecht (BGB) besuchen dürfen. Dabei ging es um "unerlaubte Handlungen" und "Schadensersatz".
Der Dozent hat dabei unter Anderem einen Fall angesprochen, wo ein Fußballspieler dem Anderen durch eine Blutgrätsche eine schwere Verletzung zufügt. Nach Subsumtion/Gutachten kam heraus, dass der verletzte Spieler gegenüber dem Übeltäter Schadensersatz verlangen kann :ricardo: Körperverletzung --> unerlaubte Handlung.

Wie ist das denn beim Boxen?? Die fügen sich doch dort permanent gegensetig Körperverletzungen zu?? Natürlich wäre es lächerlich, wenn ein Boxer den anderen verklagt "Der hat mir ein blaues Auge gehauen! Ich will Schadensersatz!!" ... aber was wäre wenn das tatsächlich mal einer ausprobiert? Boxregeln und der Sinn des Sports im allgemeinen können nicht das Gesetz aushebeln...oder etwa doch??

Tja sowas geht einem manchmal durch den Kopf. Trivial und völlig bescheuert...aber bisher konnte mir keiner die Frage beantworten :crazy:
 

tal

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So trivial kommt mir das nicht vor. Wenn ein Boxer durch einen Regelverstoß (z.B. Schlag auf den Hinterkopf) ernsthaft verletzt wird, könnte eine Klage auf Schadenersatz doch erfolgreich sein, oder? Und wie sieht eigentlich die strafrechtliche Seite aus?

Und was passiert eigentlich, wenn ein Ref ständige Regelverstöße nicht ahndet, und der Boxer aufgrund dessen verletzt wird? Kann dann gegen den Ref vorgegangen werden?
 

Brotspinne79

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Falls ich mich noch richtig erinnere, entfällt die Körperverletzung durch tabestandsausschließende Einwilligung (kann aber auch rechtfertigende Einwilligung sein).
Das ist bei Ärzten (man denke an eine Operation) so. Die tabestandsauschließende (oder rechtfertigende Einwilligung) hindert die Tatbestandsverwirklichung aber dann nicht, wenn der Eingriff nicht lege artis erfolgte. Bei S&M Praktiken sicherlich ebenso.

Ebenso mag es sich bei heftigen Fouls im Rahmen eines Boxkampfes verhalten. Die Einwilligung umfasst aber sicherlich noch "übliche" Fouls.
 
R

Ray

Guest
So, eine gute Frage für den Trash Talk :D

Ich habe neulich einige Veranstaltungen über Privatrecht (BGB) besuchen dürfen. Dabei ging es um "unerlaubte Handlungen" und "Schadensersatz".
Der Dozent hat dabei unter Anderem einen Fall angesprochen, wo ein Fußballspieler dem Anderen durch eine Blutgrätsche eine schwere Verletzung zufügt. Nach Subsumtion/Gutachten kam heraus, dass der verletzte Spieler gegenüber dem Übeltäter Schadensersatz verlangen kann :ricardo: Körperverletzung --> unerlaubte Handlung.

Wie ist das denn beim Boxen?? Die fügen sich doch dort permanent gegensetig Körperverletzungen zu?? Natürlich wäre es lächerlich, wenn ein Boxer den anderen verklagt "Der hat mir ein blaues Auge gehauen! Ich will Schadensersatz!!" ... aber was wäre wenn das tatsächlich mal einer ausprobiert? Boxregeln und der Sinn des Sports im allgemeinen können nicht das Gesetz aushebeln...oder etwa doch??

Tja sowas geht einem manchmal durch den Kopf. Trivial und völlig bescheuert...aber bisher konnte mir keiner die Frage beantworten :crazy:

Das war doch glaub ich in Holland mit dem Foul
Vielleicht sind die Gesetze dort anders....
 
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