mietrecht.


kumshooter

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erste eigene wohnung, noch nie zu miete gewohnt und nicht sonderlich spitzfindig in rechtsfragen.

->ich brauche hilfe.

habe heute meine erste eigene wohnung bezogen. habe von der vormieterin den schlüssel bekommen um schon heute meine sachen reinzustellen, da ich unter der woche nicht einziehen kann. die wohnungsübergabe findet morgen früh statt...

die wohnung wurde gestrichen und sah auf den ersten blick gut aus. da ich keine andere wahl hatte, war ich breit einen "vertrag" zu unterschreiben, der zusagt das ich keine forderungen an die vormieterin habe. da sie angst hatte, dass z.b. die frisch gestrichenen wände beim umzug wieder verschmutzt werden. da wie gesagt auf den ersten blick alles in ordnung war...

nachdem ich ein paar stunde hier bin, fielen mir ein paar dinge wie ein schlecht gehendes schloss, abgenutzte duschwände und eine nicht intakte badezimmertür (schloss und läuft nicht ohne auf den boden zu kommen).

muss der vermieter diese schäden beseitigen, oder bin ich jetzt der dumme? grüße
 

MadFerIt

Apeman
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nach meiner auffassung hast du mit der sache recht wenig zu tun und der vertrag ist eigentlich quatsch. geklärt werden muss das zwischen dem vermieter/eigentümer und der vormieterin. normalerweise muss ein übergabeprotokoll geführt werden, in dem die von dir angesprochenen sachen aufgeführt werden. dieses müsstest du vom vermieter bekommen.
 

kumshooter

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ok danke!

wie schaut es den mit den mängeln aus? muss der vermieter diese in ordnung bringen? was gibt es sonst noch bei einer wohnungsübergabe zu beachten?
 

MadFerIt

Apeman
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kommt drauf an, was ihr vereinbart habt. der vermieter kann sagen, entweder du ziehst ein oder du lässt es. wenn er nix investieren will, kann man schwerlich was machen. das sollte alles vor der unterschrift unter dem vertrag geklärt sein.

bei der wohnungsübergabe ist zu beachten, dass du und die vormieterin das protokoll unterzeichnen und jeder eine kopie erhält. außerdem eine kopie an den vermieter. sollte der anwesend sein, auch von dem eine unterschrift vor ort.
 

Bendaaa

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Kann man bei einer Tür nicht einstellen wie tief/hoch sie über den Boden geht? Sollte doch kein Problem sein, das zu beheben?

Außerdem ist es in einem Mietsvertrag nicht geregelt, dass z.B. der Vermieter für kleine Mängel bis 35€ selber aufkommen muss (?) :confused:
 

MS

Bankspieler
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§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Du musst den Mangel aber unverzüglich dem Vermieter anzeigen. Tu's am besten morgen. Problematisch in deinem Fall ist die die morgige Übergabe der Wohnung, obwohl du den Mangel schon heute kanntest. Ich weiß ja nicht, wann der Vertrag geschlosen wurde. Soll dies ebenfalls morgen geschehen, hast du womöglich Pech gehabt:

§ 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
 
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kumshooter

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ich miete das apartment von einer hausverwaltung.

aus euren aussagen schließen ich, dass es das beste ist morgen alles zu melden. einen sicher anspruch auf ausbesserung scheine ich nicht zu haben ?!

grüße
 
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