kumshooter
Nachwuchsspieler
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erste eigene wohnung, noch nie zu miete gewohnt und nicht sonderlich spitzfindig in rechtsfragen.
->ich brauche hilfe.
habe heute meine erste eigene wohnung bezogen. habe von der vormieterin den schlüssel bekommen um schon heute meine sachen reinzustellen, da ich unter der woche nicht einziehen kann. die wohnungsübergabe findet morgen früh statt...
die wohnung wurde gestrichen und sah auf den ersten blick gut aus. da ich keine andere wahl hatte, war ich breit einen "vertrag" zu unterschreiben, der zusagt das ich keine forderungen an die vormieterin habe. da sie angst hatte, dass z.b. die frisch gestrichenen wände beim umzug wieder verschmutzt werden. da wie gesagt auf den ersten blick alles in ordnung war...
nachdem ich ein paar stunde hier bin, fielen mir ein paar dinge wie ein schlecht gehendes schloss, abgenutzte duschwände und eine nicht intakte badezimmertür (schloss und läuft nicht ohne auf den boden zu kommen).
muss der vermieter diese schäden beseitigen, oder bin ich jetzt der dumme? grüße
->ich brauche hilfe.
habe heute meine erste eigene wohnung bezogen. habe von der vormieterin den schlüssel bekommen um schon heute meine sachen reinzustellen, da ich unter der woche nicht einziehen kann. die wohnungsübergabe findet morgen früh statt...
die wohnung wurde gestrichen und sah auf den ersten blick gut aus. da ich keine andere wahl hatte, war ich breit einen "vertrag" zu unterschreiben, der zusagt das ich keine forderungen an die vormieterin habe. da sie angst hatte, dass z.b. die frisch gestrichenen wände beim umzug wieder verschmutzt werden. da wie gesagt auf den ersten blick alles in ordnung war...
nachdem ich ein paar stunde hier bin, fielen mir ein paar dinge wie ein schlecht gehendes schloss, abgenutzte duschwände und eine nicht intakte badezimmertür (schloss und läuft nicht ohne auf den boden zu kommen).
muss der vermieter diese schäden beseitigen, oder bin ich jetzt der dumme? grüße