C
Conny
Guest
@ Totto:
1.: Es geht überhaupt nicht um "Jahre". Der Rechtsstreit ist meines Wissens erst wenige Monate anhängig. Eine ganz normale Prozessdauer.
2.: "Praxisfern" sind alleine deine Vorstellungen von der Ausstattung der deutschen Justiz. Ein Amtsrichter hat durchschnittlich 600-700 Fälle im Jahr zu erledigen. Beim Landgericht (wie hier) sind es zwar etwas weniger, dafür sind dort die Fälle umfangreicher. Jetzt kannst du dir ja leicht mal ausrechnen, wieviel Prozesse der Hamburger Richter täglich/wöchentlich usw. zu bewältigen hat. Und jede einzelne beteiligte Partei hält ihren Fall gerade für den wichtigsten, den es vordringlich zu behandeln gilt. Demgegenüber sinkt seit Jahren die Ausstattung der Justiz mit Personal und Sachmitteln. Stellen bleiben unbesetzt, die EDV-Ausstattung ist teilweise noch aus den 80er Jahren. In dieser Situation bemühen sich alle mir bekannten Richter redlich darum, den Parteien möglichst rasch ihr Recht zu geben.
3.: Einen Punkt übersiehst du völlig: Die Dauer eines Prozesses liegt nur teilweise am Richter selbst. Oft muss er auf Prozessbeteiligte warten, z.B. auf eine Stellungnahme einer Partei, ein Sachverständigengutachten oder einen nicht erschienenen Zeugen. Beweisanträgen muss er grds. nachgehen, auch wenn sie erst später, d.h. im Laufe des Prozesses gestellt werden. Die Möglichkeiten, solches Vorbringen als verspätet zurückzuweisen und unberücksichtigt zu lassen, sind sehr begrenzt (§§ 282, 296 ZPO). Der Terminskalender ist meistens auf mehrere Wochen mit Terminen voll. Du siehst, die Dauer eines Prozess liegt in den allerseltensten Fällen am Unwillen oder der Faulheit des Richters. Im Übrigen ist die Justiz nicht die freie Wirtschaft. Es kommt nicht nur auf die Schnelligkeit, sondern v.a. auch auf die Richtigkeit der Entscheidung an.
Conny
1.: Es geht überhaupt nicht um "Jahre". Der Rechtsstreit ist meines Wissens erst wenige Monate anhängig. Eine ganz normale Prozessdauer.
2.: "Praxisfern" sind alleine deine Vorstellungen von der Ausstattung der deutschen Justiz. Ein Amtsrichter hat durchschnittlich 600-700 Fälle im Jahr zu erledigen. Beim Landgericht (wie hier) sind es zwar etwas weniger, dafür sind dort die Fälle umfangreicher. Jetzt kannst du dir ja leicht mal ausrechnen, wieviel Prozesse der Hamburger Richter täglich/wöchentlich usw. zu bewältigen hat. Und jede einzelne beteiligte Partei hält ihren Fall gerade für den wichtigsten, den es vordringlich zu behandeln gilt. Demgegenüber sinkt seit Jahren die Ausstattung der Justiz mit Personal und Sachmitteln. Stellen bleiben unbesetzt, die EDV-Ausstattung ist teilweise noch aus den 80er Jahren. In dieser Situation bemühen sich alle mir bekannten Richter redlich darum, den Parteien möglichst rasch ihr Recht zu geben.
3.: Einen Punkt übersiehst du völlig: Die Dauer eines Prozesses liegt nur teilweise am Richter selbst. Oft muss er auf Prozessbeteiligte warten, z.B. auf eine Stellungnahme einer Partei, ein Sachverständigengutachten oder einen nicht erschienenen Zeugen. Beweisanträgen muss er grds. nachgehen, auch wenn sie erst später, d.h. im Laufe des Prozesses gestellt werden. Die Möglichkeiten, solches Vorbringen als verspätet zurückzuweisen und unberücksichtigt zu lassen, sind sehr begrenzt (§§ 282, 296 ZPO). Der Terminskalender ist meistens auf mehrere Wochen mit Terminen voll. Du siehst, die Dauer eines Prozess liegt in den allerseltensten Fällen am Unwillen oder der Faulheit des Richters. Im Übrigen ist die Justiz nicht die freie Wirtschaft. Es kommt nicht nur auf die Schnelligkeit, sondern v.a. auch auf die Richtigkeit der Entscheidung an.
Conny