Wehrdienst vs. Sportlerkarriere


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LebsiakAlexander

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Lard schrieb:
Also, ich möchte nun keine Haarspalterei betreiben, bin doch der Meinung, dass Deine Auslegung nicht gaaaaaaaaaanz richtig ist.:) Wer den Dienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verfplichtet werden, der sich eben Zivildienst nennt. Dies ist jedoch kein Ausnahmerecht, sondern ein vom Grundgesetz verbrieftes Recht. Ein Ausnahmerecht würde heissen, dass unter besonderen Umständen diese Regelung nicht mehr gelten würde, dies ist jedoch nicht der Fall und deshalb kann man auch nicht von einem Ausnahmerecht sprechen. Und auf Grund dessen hängt es auch nicht davon ab, ob die Wehrpflichtigen ihren Dienst freiwillig und gewissenhaft absolvieren, damit Andere in den "Genuss" des Zivildienstes kommen.

Also, ist ja schliesslich egal - aber so würde ich das Gesetz interpretieren.:)

interpretieren ist dein gutes Recht, solange du selbst es auch als deine Interpretation betrachtest.

Im übrigen ist auch besonderes Recht eines Schwerbehinderten per GG extra gestärkt/geschützt.

Es steht aber nirgendwo im GG drin, dass dies ein Ausnahmerecht ist, wobei es sich eindeutig um Ausnahmerecht handelt. Die anderen Gesetze wie SGB und BGB (z,B.) bestätigen jedoch den Ausnahme-Status des o.g. Rechtes.

So wird laut deiner Aussage der Zivildienst im GG nicht als Ausnahmerecht definiert, im s. g. Soldatengesetz (juristisch korrekte Bezeichnung entfällt momentan meinem Erinnerungsvermögen) wird es aber deutlich bzw. eindeutig als Ausnahmerecht behandelt.
 

Lard

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LebsiakAlexander schrieb:
interpretieren ist dein gutes Recht, solange du selbst es auch als deine Interpretation betrachtest.

Im übrigen ist auch besonderes Recht eines Schwerbehinderten per GG extra gestärkt/geschützt.

Es steht aber nirgendwo im GG drin, dass dies ein Ausnahmerecht ist, wobei es sich eindeutig um Ausnahmerecht handelt. Die anderen Gesetze wie SGB und BGB (z,B.) bestätigen jedoch den Ausnahme-Status des o.g. Rechtes.

So wird laut deiner Aussage der Zivildienst im GG nicht als Ausnahmerecht definiert, im s. g. Soldatengesetz (juristisch korrekte Bezeichnung entfällt momentan meinem Erinnerungsvermögen) wird es aber deutlich bzw. eindeutig als Ausnahmerecht behandelt.


Hmmmm, ist doch wohl selbstverständlich, dass wenn ich sage, dass dies meine Interpretation ist, ich dies dann eben auch als meine Interpretation anschaue und nicht irgendeine Interpretation von Herrn XYZ.

Aber schau, wir "streiten" hier um Definitionen. Ich verstehe nicht ganz genau, was Du unter Ausnahmerecht versteht und somit wäre es natürlich hilfreich, wenn Du mal genau sagst, wie Du diesen Begriff überhaupt definierst. Ich bin kein Jurist, und insbesondere kenne ich mich im deutschen Recht überhaupt nicht aus. Und ich habe vorher kurz mal nachgeschaut und bin der Meinung, dass der Begriff Ausnahmerecht im deutschen Recht keine grosse Verwendung hat.

Ich kann einfach nur das sagen: Wer in Deutschland einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellt und glaubhaft machen kann, dass er aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst leisten darf/kann, der hat nach dem Grundgesetz das Recht, anstatt des Wehrdienstes einen Ersatzdienst zu absolvieren.

Ich verstehe unter Ausnahmerecht zum Beispiel, dass unter bestimmten Umständen (z.B. wenn Krieg herrscht) die Möglichkeit der Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen nicht mehr möglich wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall, und deshalb bin ich der Meinung, dass man hier nicht von einem Ausnahmerecht sprechen kann. Aber wie gesagt, dies ist eine Definitionssache und ev. verstehst Du unter dem Begriff Ausnahmerecht etwas anderes als ich - ok??
 
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LebsiakAlexander

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Lard schrieb:
Ich kann einfach nur das sagen: Wer in Deutschland einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellt und glaubhaft machen kann, dass er aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst leisten darf/kann, der hat nach dem Grundgesetz das Recht, anstatt des Wehrdienstes einen Ersatzdienst zu absolvieren.

Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ? heißt es tatsächlich so? nicht Wehrdienstverweigerung?

na gut, du wirst es wissen...

auf jeden Fall "Antrag auf Verweigerung der allgemein geltenden Wehrpflicht"

was allgemein (vor allem gesetzlich) gilt und wenn dies (auf Antrag) verweigert wird, ist nun mal Ausnahme von dem was für die Allgemeinheit gilt.

Lard schrieb:
Ich verstehe unter Ausnahmerecht zum Beispiel, dass unter bestimmten Umständen (z.B. wenn Krieg herrscht) die Möglichkeit der Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen nicht mehr möglich wäre.

klar, im Ausnahme-Fall wird Ausnahmerecht auf Verweigerung einfach aufgehoben.
 

Corex

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Zunächst einmal kann ich Leute nicht verstehen, die versuchen, den Verweigerern ein schlechtes Gewissen einzureden. Es sollte immer noch jedem selbst Überlassen sein, ob er den Wehrdienst bzw. Zivildienst antreten möchte oder nicht. Gründe dafür können sehr vielschichtig sein. Ich beispielsweise wurde T-2 gemustert, hab jedoch sowohl Wehrdienst als auch Zivildienst verweigert, da ich seinerzeit in der Existenzgründung steckte. Als ich gemustert wurde, war ich gerade etwa 2 Wochen selbstständig. Wäre ich zum Bund gegangen oder hätte Zivi gemacht, wären die ganzen Anstrengungen und finanziellen Entbehrungen für die Katz gewesen, die nötig waren, um mich überhaupt erst selbstständig machen zu können. Das ist nun mittlerweile ca. 7 Jahre her und ich muss zugeben, daß mich zu keinem Zeitpunkt auch nur der geringste Anflug von schlechtem Gewissen "meinem Land" gegenüber ereilt hat. Denn wenn ich sehe, wie man in Deutschland steuerlich wie eine Kuh gemolken wird und dann wie ein nasser Lappen ausgewrungen wird, um auch noch wirkllich den letzten möglichen cent einzusacken, denke ich, daß ich meinem Land mehr als genug zurückgebe und wahrscheinlich nützlicher bin, als wenn ich zum Bund gegangen wäre. Ich finde das Verweigerungsrecht absolut in Ordnung. Denn warum sollte man beispielsweise einen frischgebackenen, gutverdienenden Familienvater und/oder (wie in meinem Fall) einen Existenzgründer, der natürlich erst einmal sein Geschäft in Schwung bringen muss, völlig unvorteilhaft aus seinem beruflichen und familiären Umfeld reissen, wenn es 19 jährige Singles gibt, die nach der Lehre keinen Job finden und liebend gern zum Bund gehen würden?
 
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LebsiakAlexander

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Corex schrieb:
Zunächst einmal kann ich Leute nicht verstehen, die versuchen, den Verweigerern ein schlechtes Gewissen einzureden.

da du offensichtlich kein schlechtes Gewissen wird es wohl kaum möglich sein dir "ein schlechtes Gewissen einzureden". Wozu auch?

Corex schrieb:
Ich beispielsweise wurde T-2 gemustert, hab jedoch sowohl Wehrdienst als auch Zivildienst verweigert

dass so etwas möglich ist, hast du deinem Land zu verdanken. Ich pers. wär' stolz und glücklich in so einem humanen Land aufwachsen zu dürfen, (auch wenn ich mit Sicherheit einen anderen Weg gehen würde), weltweit haben weitgehend nicht alle Menschen solche Möglichkeiten und Freiheiten wie du (diesbezüglich) es hattest.



Corex schrieb:
Das ist nun mittlerweile ca. 7 Jahre her und ich muss zugeben, daß mich zu keinem Zeitpunkt auch nur der geringste Anflug von schlechtem Gewissen "meinem Land" gegenüber ereilt hat.

das bezweifle ich auch nicht. Die Tatsache, dass du "nicht den geringsten Anflug von schlechtem Gewissen Deinem Land gegenüber ereilt hast" bleibt mit Recht deinem eigenem Ermessen überlassen. Ich erlaube mir lediglich die Hoffnung zum Ausdruck zu bringen, dass du demnächst es nicht verkündest stolz darauf zu sein.

es steh mir auch nicht zu, dich zu fragen - warum du bei "meinem Land" Anführungsstrich verwendest.

Corex schrieb:
wenn es 19 jährige Singles gibt, die nach der Lehre keinen Job finden und liebend gern zum Bund gehen würden?

verzerrtes pauschalisierendes Bild, als Stereotyp längst überholt...
 

Lard

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LebsiakAlexander schrieb:
Ich erlaube mir lediglich die Hoffnung zum Ausdruck zu bringen, dass du demnächst es nicht verkündest stolz darauf zu sein.
QUOTE]

Tia, weshalb sollte der denn nicht stolz darauf sein, wenn er verkündet, dass er jeglichen Zwangsdienst verweigert hat, weil er sonst seine eigene berufliche Existenz gefährdet hätte, wenn er dies nicht gemacht hätte?? Da ich selbst nix von Zwangsdiensten halte, fände ich das sogar noch toll, wenn er dies machen würde.:D
 
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LebsiakAlexander

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Lard schrieb:
Tia, weshalb sollte der denn nicht stolz darauf sein, wenn er verkündet, dass er jeglichen Zwangsdienst verweigert hat

so gesehen ist fast jede gesetzliche Regelung mehr oder weniger ''Zwang'', fast in allen sozialen Bereichen... Dementsprechend, laut deiner Auslegung der Wertvorstellungen, darf jeder, der die Anforderungen des allgemein geltenden Rechts umgeht auf seine "Zwangsverweigerung" stolz sein.

Einer sieht Wehrdienst als Zwang, ein anderer den vorgeschriebenen Erwerb des Führerscheins als Voraussetzung für Fahrerlaubnis.

Beide können den Zwang umgehen, beide dürfen auf ihre "Zwangsverweigerung" stolz sein.


Lard schrieb:
Da ich selbst nix von Zwangsdiensten halte, fände ich das sogar noch toll, wenn er dies machen würde.

längst verstanden, trotzdem Danke für erneute soziale Positionierung deinerseits.
 

Lard

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LebsiakAlexander schrieb:
so gesehen ist fast jede gesetzliche Regelung mehr oder weniger ''Zwang'', fast in allen sozialen Bereichen... Dementsprechend, laut deiner Auslegung der Wertvorstellungen, darf jeder, der die Anforderungen des allgemein geltenden Rechts umgeht auf seine "Zwangsverweigerung" stolz sein.

Einer sieht Wehrdienst als Zwang, ein anderer den vorgeschriebenen Erwerb des Führerscheins als Voraussetzung für Fahrerlaubnis.

Beide können den Zwang umgehen, beide dürfen auf ihre "Zwangsverweigerung" stolz sein.

QUOTE]

Nein, nein, da hast Du natürlich nun eine kleine aber gewichtige Reduzierung vorgenommen: Ich habe gesagt, ich halte von "Zwangsdiensten" nix, es geht also um Zwang in der Verbindung mit "Diensten". Der Erwerb eines Führerscheins ist ja kein Dienst und somit auch kein Zwangsdienst. Zudem steht es mir absolut frei, ob ich einen Führerschein erwerben will oder nicht, ich unterziehe mich hier also freiwillig einem Zwang.

Aber es ist natürlich richtig, dass Gesetze einen Zwangscharakter haben und eben nicht fakultativ sind. Ich habe nix gegen Gesetze im Allgemeinen gesagt, nur etwas gegen Gesetze, die eben einen Menschen zu einem Zwangsdienst verpflichten können.
 
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LebsiakAlexander

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Lard schrieb:
Aber es ist natürlich richtig, dass Gesetze einen Zwangscharakter haben und eben nicht fakultativ sind. Ich habe nix gegen Gesetze im Allgemeinen gesagt, nur etwas gegen Gesetze, die eben einen Menschen zu einem Zwangsdienst verpflichten können.

Du hast

etwas gegen Gesetze, die eben einen Menschen zu einem Zwangsdienst verpflichten können.

eine andere Interessengruppe hat etwas gegen Gesetze, die einen Menschen zu einem anderen "Zwang" verpflichten... und so weiter und so fort...

dabei kann jede Interessengruppe in eigenem Interesse nicht weniger Argumentativ auftreten als du...

Der Kerngedanke sollte klar sein, nicht wahr?

P.S.

sooooo.... mir wird für das WE Zugang zum PC entzogen, auch so eine Art von Zwang:D wünsche Dir alles gute für das Wochenende und melde mich am Montag hier gerne wieder..
 

Lard

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LebsiakAlexander schrieb:
Du hast



eine andere Interessengruppe hat etwas gegen Gesetze, die einen Menschen zu einem anderen "Zwang" verpflichten... und so weiter und so fort...

dabei kann jede Interessengruppe in eigenem Interesse nicht weniger Argumentativ auftreten als du...

Der Kerngedanke sollte klar sein, nicht wahr?

P.S.

sooooo.... mir wird für das WE Zugang zum PC entzogen, auch so eine Art von Zwang:D wünsche Dir alles gute für das Wochenende und melde mich am Montag hier gerne wieder..

Nun gut, dann wünsche ich auch mal ein schönes Wochenende und ja, muss zwar gerade sagen, dass mir Dein letzter Gedankengedang noch nicht ganz klar ist, was Du damit sagen willst!
 

Drago

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Kenshiro schrieb:
:wavey: Ach ja Drago was hälst du davon: Choi gegen Valuev und Sapp gegen Valuev?
Boxkampf natürlich.Das wäre doch sowas von :cool4: .Das würde ich so gerne sehen:D .Wer würde deiner Meinung nach gewinnen und wieso?

Tja, also wenn Du sagst "Boxkampf" dann ist es eigentlich klar, zumindest über 12 Runden, dafür haben Sapp und Choi keine Kondi. Somit wäre Valuev gegen beide der Sieger.

Boxkampf über 3 Runden, da würde ich speziell Choi gute Chancen einräumen, boxerisch neutralisieren sich die beiden mehr oder weniger. 5 cm und rund 15 kg mehr für Choi, aber das ist auch nicht SO viel. Beide haben keine allzugroße KO Power in ihren Schlägen, und Valuev hatte noch nicht mal nen Gegner der 2 m groß war, mit einem der dann auch noch größer ist als er selbst galube ich nicht daß er sich darauf so gut einstellen könnte.
Es kann auch sein daß ich mich irre, aber glaube Choi hat doch nen beachtlichen Reichweitenvorteil, zumindest wenn man die Spannweite der Arme nimmt, da er wie´s aussieht nen breiteren Rumpf + Schultern hat.

Nach K-1 Regeln hätte auch Sapp gute Chancen, ich weiß nicht wie Valuev mit Leuten zurecht kommt die so extrem im Vorwärtsgang kämpfen. Sapp ist 17 cm kleiner (fälschlicherweise wird er im K-1 mit 2 m angegeben, ist aber in Wirklichkeit exakt so groß wie Lennox Lewis, 1,96 m) und doch ein paar Kilo schwerer als Valuev, wiegt 152 kg.
Valuev vs. Choi im K-1, da geb ich dem Russen genauso wenig Chancen wie dem Koreaner in nem 12 Runden Boxkampf. Choi kann Lowkicks, hat auch in den richtigen Situationen gute Drehschläge drauf (wovon Le Banner einen kassierte und nicht unbeeindruckt war), und dann versteht er auch sein Knie immer mal wieder anzubringen, sei es gegen Bein oder Rumpf oder eben wenn er den Gegner nach unten zieht Kopf.
 

His Royness1

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Corex schrieb:
Zunächst einmal kann ich Leute nicht verstehen, die versuchen, den Verweigerern ein schlechtes Gewissen einzureden. Es sollte immer noch jedem selbst Überlassen sein, ob er den Wehrdienst bzw. Zivildienst antreten möchte oder nicht. Gründe dafür können sehr vielschichtig sein. Ich beispielsweise wurde T-2 gemustert, hab jedoch sowohl Wehrdienst als auch Zivildienst verweigert, da ich seinerzeit in der Existenzgründung steckte. Als ich gemustert wurde, war ich gerade etwa 2 Wochen selbstständig. Wäre ich zum Bund gegangen oder hätte Zivi gemacht, wären die ganzen Anstrengungen und finanziellen Entbehrungen für die Katz gewesen, die nötig waren, um mich überhaupt erst selbstständig machen zu können. Das ist nun mittlerweile ca. 7 Jahre her und ich muss zugeben, daß mich zu keinem Zeitpunkt auch nur der geringste Anflug von schlechtem Gewissen "meinem Land" gegenüber ereilt hat. Denn wenn ich sehe, wie man in Deutschland steuerlich wie eine Kuh gemolken wird und dann wie ein nasser Lappen ausgewrungen wird, um auch noch wirkllich den letzten möglichen cent einzusacken, denke ich, daß ich meinem Land mehr als genug zurückgebe und wahrscheinlich nützlicher bin, als wenn ich zum Bund gegangen wäre. Ich finde das Verweigerungsrecht absolut in Ordnung. Denn warum sollte man beispielsweise einen frischgebackenen, gutverdienenden Familienvater und/oder (wie in meinem Fall) einen Existenzgründer, der natürlich erst einmal sein Geschäft in Schwung bringen muss, völlig unvorteilhaft aus seinem beruflichen und familiären Umfeld reissen, wenn es 19 jährige Singles gibt, die nach der Lehre keinen Job finden und liebend gern zum Bund gehen würden?


wusste garnicht, dass des immer geht - bei uns in der Kompanie waren mehrere solcher versuchten komplettverweigerer, die sich wegen Job/Existenz erst "drumherumgedrückt" hatten und dann aber kurz vor Ultimo mit 25-27 noch eingezogen wurden und einfach zu Hause bleiben geht ja nicht... :feldjäger: :smoke:
 

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Drago schrieb:
Tja, also wenn Du sagst "Boxkampf" dann ist es eigentlich klar, zumindest über 12 Runden, dafür haben Sapp und Choi keine Kondi. Somit wäre Valuev gegen beide der Sieger.

Boxkampf über 3 Runden, da würde ich speziell Choi gute Chancen einräumen, boxerisch neutralisieren sich die beiden mehr oder weniger. 5 cm und rund 15 kg mehr für Choi, aber das ist auch nicht SO viel. Beide haben keine allzugroße KO Power in ihren Schlägen, und Valuev hatte noch nicht mal nen Gegner der 2 m groß war, mit einem der dann auch noch größer ist als er selbst galube ich nicht daß er sich darauf so gut einstellen könnte.
Es kann auch sein daß ich mich irre, aber glaube Choi hat doch nen beachtlichen Reichweitenvorteil, zumindest wenn man die Spannweite der Arme nimmt, da er wie´s aussieht nen breiteren Rumpf + Schultern hat.

Nach K-1 Regeln hätte auch Sapp gute Chancen, ich weiß nicht wie Valuev mit Leuten zurecht kommt die so extrem im Vorwärtsgang kämpfen. Sapp ist 17 cm kleiner (fälschlicherweise wird er im K-1 mit 2 m angegeben, ist aber in Wirklichkeit exakt so groß wie Lennox Lewis, 1,96 m) und doch ein paar Kilo schwerer als Valuev, wiegt 152 kg.
Valuev vs. Choi im K-1, da geb ich dem Russen genauso wenig Chancen wie dem Koreaner in nem 12 Runden Boxkampf. Choi kann Lowkicks, hat auch in den richtigen Situationen gute Drehschläge drauf (wovon Le Banner einen kassierte und nicht unbeeindruckt war), und dann versteht er auch sein Knie immer mal wieder anzubringen, sei es gegen Bein oder Rumpf oder eben wenn er den Gegner nach unten zieht Kopf.

Ich glaube bei einem Boxkampf über 12 Runden hätte Valuev natürlich Vorteile.Valuev gegen Choi denke ich aber das der Kampf auf jeden Fall über die Runden geht.Choi hat meiner Meinung nach eine gute Kondi.Der sieht nie müde aus.Ist ja auch selbstverständlich weil er keine so hohe Workrate hat.Zudem verträgt er sehr viel.Glaube nicht an ein KO.Choi ist schneller und beweglicher als Valuev.Dafür ist Valuev boxerisch viel besser.Wäre auf jeden
Fall eine Interessante Begegnung.Würde aber Choi 1-2Jahre lang ein Boxtraining absolvieren gebe ich ihn gute chancen gegen Valuev.Der Mann ist ja noch nicht so lange beim K1.Der hat ja sowas wie Ringen gemacht.Wenn Choi mal richtiges Boxen lernt was ich ihn auch zutraue dann wäre er auf jeden Fall ein sehr gefährlicher Gegner für jeden egal ob Boxer oder K1 Kämpfer.

Zum Boxkampf Valuev gegen Bob Sapp denke ich das Sapp nur in den ersten 3-4Runden gefährlich ist.Danach würde ihn Valuev easy abschießen.Sapp ist ein Kraftpacket,sehr explosiv,dynamisch und hat eine sehr hohe Workrate.Seine Schläge sind auch sehr hart.Der würd auf jeden Fall Valuev sehr leicht nach lust und laune treffen.Hier hat Sapp Vorteile gegenüber Valuev.Zudem stürmt er sofort auf den Gegner los um ihn dann zu überennen.Wie Valuev dadrauf reagieren würde?Valuev ist Boxerisch besser und hat eine bessere Kondi.Auch die Nehmerfähigkeiten von Valuev sind besser als die von Sapp.Deshalb glaube ich das Valuev gewinnen würde.
 

Blayde

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Ich denke übrigens nicht, dass Sapp wirklich schwerer als Valuev ist. Die Angaben da sind doch eh fast immer falsch/übertrieben...
 
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