SoKuhl schrieb:Muss eine Pflichtverteidigung immer gegen die Nr. 1 des jeweiligen Verbandes sein?
So wie Maskaev. :laugh2:Tobi.G schrieb:Nein es kann auch gegen den Gewinner eines Ausscheidungskampfes (eliminator) sein.
Jack Skysegel schrieb:Die Pflichtverteidigung wird, in der Regel, gegen den am höchsten gelistetten Herausforderer gemacht. Als Sven Ottke gegen Mads Larsen kämpfte, war dieser nur auf Platz 3 bei der IBF, 1 war vakant bzw. vorher Antwun Echols (der um die WBA-Weltmeisterschaft gegen Anthony Mundine kämpfte) und auf 2 Danilo Häussler (der darauf verzichtete).
Lavender schrieb:Ich denke, dass dies nicht stimmt. Der Champion muss nur eine Pflichtverteidigung gegen die Nr. 1 der Rangliste machen; sollte die Nr. 1 vakant sein, muss er IMO keine machen. Larsen war bestimmt die Nr. 1.
Die EBU unterscheidet übrigens zwischen Challenger und Nr. 1, d. h., der Champion muss den Titel gegen den Challenger verteidigen und nicht gegen die Nr. 1.
http://www.boxebu.com/eburatings1pag.pdf
Scaramanga schrieb:Mads Larsen war definitiv auf Platz 3 in der IBF-Herausfordererliste, vor dem Kampf gegen Sven Ottke.