Wie viele Überstunden ohne Ausgleich sind rechtens?


MadFerIt

Apeman
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bzw. ab wie vielen überstunden wird es kriminell? der fall: jemand arbeitet seit kurzem bei einem großen deutschen lebensmitteldiscounter. im vertrag sind 22 wochenstunden festgelegt, raus kommen aber eher 36. überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgebummelt werden. als ich das gehört habe, konnte ich eigentlich nicht glauben, dass das arbeitsrechtlich in ordnung ist. wie gesagt, mitarbeiter ist neu, dementsprechend schwer, die große welle zu machen und laut aussagen der älteren mirarbeiter soll das "ganz normal" sein. für fundierte meinungen und weiterhelfende links schon mal danke.
 

Omega

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http://www.bochum.ihk.de/linebreak4...%20bei%20Mehrarbeit%20und%20%DCberstunden.pdf

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615550868/240.html

Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der zusätzliche Vergütungsanspruch des Klägers auch nicht durch die vereinbarte Pauschalabgeltung nach § 2 des Arbeitsvertrages ausgeschlossen. Es mag sein, dass von einem Filialleiter ein "besonderer Einsatz" erwartet wird, der sich auch in der Vergütung einschließlich einer besonderen Prämienregelung niederschlägt. Damit lässt sich jedoch nicht jede Überschreitung der betriebsüblichen Arbeitszeit rechtfertigen und pauschal abdecken.

Denn vorformulierte Nebenabreden zur Hauptleistungspflicht der Arbeitszeit unterliegen einer arbeitsgerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. Hanau/Preis, Der Arbeitsvertrag, II M 30 Rdnr. 2). Zwar findet das AGBG nach seinem § 23 Abs. 1 bei Verträgen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts keine Anwendung. Diese Bereichsausnahme lässt aber die arbeitsrechtliche Inhaltskontrolle unberührt (BAG vom 24.11.1993 EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 1 m. w. N.). Der Arbeitgeber, der vorformulierte Arbeitsvertragstexte verwendet, hat diese Formulierungen wegen seiner stärkeren Verhandlungsmacht einseitig durchsetzen können. Aus dieser einseitigen Vertragsgestaltung resultiert eine Pflicht, bei der Abfassung die Interessen des Vertragspartners angemessen zu berücksichtigen. Einer richterlichen Korrektur bedarf die Vertragsgestaltung dann, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers unverhältnismäßig außer Acht lässt.

In besonders krasser Weise wird das Äquivalenzverhältnis beeinträchtigt, wenn eine vorformulierte Kombination der Verpflichtung zur Leistung von Überstunden mit einer Pauschalierungsabrede besteht. Diese Vertragsgestaltung gibt dem Arbeitgeber das Recht zum einseitigen, erheblichen Einbruch in das Gegenleistungsgefüge. So könnte der Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis mit einer betriebsüblichen Arbeitszeit von 38 Wochenstunden eine Leistung von durchschnittlich bis zu 48 Wochenstunden (§ 3 AZG) verlangen und damit das Gegenleistungsverhältnis zu mehr als 25 % verschieben. Dies führt zu einer unangemessenen, für den Arbeitnehmer nicht mehr hinnehmbaren Benachteiligung (zutreffend Hanau/Preis, II M 30 Rdnr. 12).


Das Problem von Arbeitnehmern ist, dass sie die geleisteten Überstunden detailliert vortragen müssen.

Lebensmitteldiscounter haben einen extrem schlechten Ruf bezüglich der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften.
 
Zuletzt bearbeitet:

MadFerIt

Apeman
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die quintessenz ist also, dass es nicht wirklich rechtens ist? ist es sinnvoll sich da an den betriebsrat zu wenden?

ein weiterer punkt, der mir erst die zornesröte ins gesicht trieb und dann die kinnlade fallen ließ, ist, dass von den mitarbeitern erwartet wird, dass sie generell eine stunde früher kommen. unbezahlt und ohne ausgleich versteht sich, einfach so. echt eine sauerei!
 

Omega

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Genau dafür ist der Betriebsrat da. Der sollte auch den Überblick über weitere Verstöße haben bzw. er kann diese Verstöße arbeitsgerichtlich überprüfen lassen.
 

Sizilianischer Hengst

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also für mich sind 1 überstunde täglich in meiner ausbildung normal. bin aber auch mit meinem chef allein also halte ich das sozial gesehen für mich persönlich in ordnung :wavey:
 

Arielle

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Passt irgendwie in diesen Thread.


Diese Verkäuferin von der seit letzte Woche ganz Deutschland spricht. Die wegen dieses läppischen 1,50 €uro? gekündigt wurde.....

Bis zum Herbst 2007 war sie 30 Jahre lang, eine anständige und korrekte Verkäuferin, DANN beteiligte sie sich im Herbst 2007 an einem Streik. Ab da hatte sie "zwei Spürhunde" an der Seite, die nichts fanden, außer einen fragwürdigen Kassenbon. Im Januar entfernte man dann diese ihre Arbeitskollegen aufhetzende Frau mit einer unanständigen Treibjagd


und genau das passiert

@MadFerIt, Deiner resp. Deinem Bekannten, wenn er aufmuckt.

Merke: Auch wenn man nichts findet, im Verkauf lässt sich leicht was ERfinden. :licht:
 

Luke

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@flosse

Auch wenn mir diese Frau persönlich leid tut und ich diese Strafe nicht unbedingt als angemessen empfinde, so möchte ich jedoch anmerken, dass diese Gerichtsentscheidung völlig rechtens ist.

Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitgeber nicht in jedem Fall zuzumuten. Ein solcher Fall ist halt eben Diebstahl, völlig unabhängig von der Schadenshöhe. Ein Diebstahl ist ein Diebstahl und kann somit zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Die Gerichte haben ja nicht zum ersten Mal in dieser Richtung entschieden.

Gesetz ist nunmal Gesetz. Ich persönlich bedauere diese Frau, halte aber diesen Aufschrei ob dieses Urteils für verlogen und populistisch. Ist halt bald Bundestagswahl, da kann beim einfachen Mann gut Stimmung erzeugt werden.

Letztlich kann schon der Diebstahl eines Kugelschreibers oder auch eines Bleistiftes ein Kündigungsgrund sein.

Recht hast Du grundsätzlich mit der Feststellung, dass - wenn jemand was finden möchte, sicherlich meistens fündig wird. Davor ist keiner gefeit, weder die Verkäuferin noch ein Angestellter in der Verwaltung.
 

freakworm

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Gesetz ist nunmal Gesetz. Ich persönlich bedauere diese Frau, halte aber diesen Aufschrei ob dieses Urteils für verlogen und populistisch. Ist halt bald Bundestagswahl, da kann beim einfachen Mann gut Stimmung erzeugt werden.

Ich denke ja, dass grundsätzlich ein Aufschrei eher dem Unternehmen gilt, als dem Urteil. Dass das Urteil rechtlich gesehen einwandfrei ist dürfte klar sein, aber die Tatsache, dass das Unternehmen diesen "Diebstahl" als Kündigungsgrund darlegt bestätigt ja nur, dass Flosse recht hat. Man hat nur auf einen Fehltritt gewartet, auch wenn er noch so klein ist und das dann eiskalt ausgenutzt.
Dass Lebensmitteldiscounter als Arbeitsgeber nicht wirklich vorbildlich sind ist leider nichts neues, wenn man zum Beispiel die Überwachungsäffaire bei Lidl ansieht.
Eine Bekannte von mir hat als Kassiererin bei einem Lebensmittelgeschäft gearbeitet und daher weiß ich, dass Fehlbeträge in der Kasse in Höhenordnung von ein paar Euro ganz normal sind. Die Geschäfte sind dagegen versichert, kriegen also Fehlbeträge erstattet. Dennoch musste meine Bekannte ab einem Fehlbetrag von 1€ den "Schaden" aus eigener Tasche bezahlen.
 

Chris Gerne

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Letztlich kann schon der Diebstahl eines Kugelschreibers oder auch eines Bleistiftes ein Kündigungsgrund sein.

Recht hast Du grundsätzlich mit der Feststellung, dass - wenn jemand was finden möchte, sicherlich meistens fündig wird. Davor ist keiner gefeit, weder die Verkäuferin noch ein Angestellter in der Verwaltung.

Also mein Chef hat das wie folgt kommentiert : wenn es darum ginge, das jemand mal nen Kuli, Bleistift oder andere Sachen eingesteckt hat (bewußt oder unbewußt), dann könnte man fast 80 % der Arbeitnehmer rausschmeißen.
 

emkaes

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So siehts nämlich aus. Wenn 1,50 Euro für eine fristlose Kündigung reichen, dann wird das auf einige Filial - und Bereichsleiter wie ein Freibrief wirken, um unliebsame weil mündige Arbeitskräfte loszuwerden. Wer seine Angestellten schon mit Privatdetektiven und Testkäufern unter Druck setzt, der schreckt auch nicht davor zurück, einen "Kuli" im Spind zu parken.
 

Bombe

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@flosse

Auch wenn mir diese Frau persönlich leid tut und ich diese Strafe nicht unbedingt als angemessen empfinde, so möchte ich jedoch anmerken, dass diese Gerichtsentscheidung völlig rechtens ist.

Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitgeber nicht in jedem Fall zuzumuten. Ein solcher Fall ist halt eben Diebstahl, völlig unabhängig von der Schadenshöhe. Ein Diebstahl ist ein Diebstahl und kann somit zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Die Gerichte haben ja nicht zum ersten Mal in dieser Richtung entschieden.

Gesetz ist nunmal Gesetz. Ich persönlich bedauere diese Frau, halte aber diesen Aufschrei ob dieses Urteils für verlogen und populistisch. Ist halt bald Bundestagswahl, da kann beim einfachen Mann gut Stimmung erzeugt werden.

Letztlich kann schon der Diebstahl eines Kugelschreibers oder auch eines Bleistiftes ein Kündigungsgrund sein.

Recht hast Du grundsätzlich mit der Feststellung, dass - wenn jemand was finden möchte, sicherlich meistens fündig wird. Davor ist keiner gefeit, weder die Verkäuferin noch ein Angestellter in der Verwaltung.

das ist im übrigen nicht ganz richtig. Es handelt sich ja keineswegs um nachgewiesenen Diebstahl. Die Frau ist auch wg. Diebstahls nicht belangt worden. Wenn also Diebstahl Diebstahl wäre, dann müsste die Frau nicht nur entlassen sondern auch strafrechtlich belangt werden. Aber es gab ja diesbezügl. nicht mal eine Anzeige, die werden wissen warum...

Aber die gängige Praxis, gerade bei den Billigdiscountern ist die, unliebsame Mitarbeiter durch eine Verdachtskündigung loszuwerden. Wal Mart hatte das in Deutschland ja geradezu mit Perfektion betrieben...Tengelmann, Aldi und Lidl und wie sie alle heissen springen auf den Zug mit auf. Der Anwalt hat ja Verfassungsbeschwerde angekündigt und will notfalls vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, ich hoffe der zieht das durch...

Zum eigentlichen Thema: falls Betriebsrat vorhanden, sollte man da mal vorfühlen. Sofern der BR mit den Betreibern des Discountmarktes nicht unter einer Decke steckt, sollte man gute Karten haben. Nur - wenn dort schon ein BR vorhanden ist, befremdet es mich etwas, dass der Arbeitgeber sich um solche Themen nichts schert...
 

Knurrhahn

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Also mein Chef hat das wie folgt kommentiert : wenn es darum ginge, das jemand mal nen Kuli, Bleistift oder andere Sachen eingesteckt hat (bewußt oder unbewußt), dann könnte man fast 80 % der Arbeitnehmer rausschmeißen.

und genau so viele firmen be*******en ihre angestellten bestimmt auch bei den gehaltsabrechnungen
 

Redemption

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Sieg auf der ganzen Linie: Eine Bäckerei hatte zwei Mitarbeiter fristlos entlassen, weil beide ihre Frühstücksbrötchen unerlaubt mit Aufstrich der Bäckerei verfeinert haben sollen. Das Dortmunder Arbeitsgericht hat die beiden Kündigungen nun für unrechtmäßig erklärt - aus formalen Gründen.

Das Brötchen hatte der Bäcker gekauft - den Kräuter-Öl-Aufstrich aber angeblich geklaut. Wieder geht es um einen Mini-Diebstahl am Arbeitsplatz. Diesmal im Wert von rund 50 Cent.

[Stern.de]

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da gab es in der letzten zeit schon ähnliche vorfälle. unter anderem wurde ein busfahrer fristlos entlassen, weil er aus der verwaltung der firma eine rolle toilettenpapier mit in seinen bus genommen hat, da er an dem tag unter durchfall litt und befürchtete unterwegs "in nöte" zu geraten. die videoüberwachung hätte bewiesen, dass nur er zu der zeit im gebäude war und die rolle im wert von wenigen cent mitgenommen haben kann. der pferdefuss für den arbeitgeber: er muss dem 58-jährigen eine abfindung von 7 500 euro zahlen. ob der gefeuerte das geld bis jetzt erhalten hat - keine ahnung.

http://http://www.freies-wort.de/nachrichten/regional/ilmenau/ilmenaulokal/art2447,721096
 
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