Anhand dieses kleinen Ausschnittes sieht die Entscheidung natürlich kurios aus, aber in vielen Verbandsregeln gibt es durchaus Abschnitte, die z.B. Kampfverweigerung als unsportlich betrachten. Die Auslegung geht aber weniger in Richtung mangelnde Aktivität, sondern mehr zu "ernsthaft kämpfen" bzw. "Kampfverweigerung über dauernde passive Doppeldeckung". Um das zu beurteilen, müsste man den Kampf vollständig sehen/gesehen haben. Normalerweise gibts da vorher eigentlich schon Ermahnungen/Verwarnungen an einen/beide Kämpfer oder sollte es, wenn Zweifel an der Ernsthaftigkeit bestehen. Direkt Kampfabbruch habe ich so auch noch nicht gesehen, aber Aufforderung, Ermahnung, Verwarnung, DQ schon hin und wieder.