Da muss ja irgendwas vorliegen. Ein Gericht spricht nicht einfach so eine Geldstrafe im sechsstelligen Bereich aus, wenn da garnichts war und gar keine Belege vorliegen.
Aber: noch gilt die Unschuldsvermutung, auch wegen der Revision von Zverev bzw. seinen Anwälten. So war es der Presse heute...