Naja, ich bezweifel sehr stark, dass der Strafbefehl auch nur irgendetwas mit dem Bekanntheitsgrad von Tajbert zu tun hat. Unterm Strich haben wir hier eine einfache Körperverletzung; also Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Entscheidend ist dann - neben den Folgen beim Opfer -...