kumshooter
Nachwuchsspieler
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hey,
am Dienstag steht meine BGB Klausur an(studiere VWL). Soweit recht easy bis auf die Sachfragen.
Unser Prof liebt es 2 von 10 Fragen nach der Zuständigkeit zu stellen.
Beispiel:
Arbeitnehmer A hat einen Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber B gekündigt und ist ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen. Tortz mehrfacher Afforderung erteilt B dem A kein Arbeitszeugnis.
Welches Gericht ist zuständig?
-> ich müsste raten und würde Verwaltungsgericht sagen. Gibt es eine einfache faustformel/definition wie ich solche Fälle dem richtigem Gericht zuordne?
grüße aus der Klausurphase
am Dienstag steht meine BGB Klausur an(studiere VWL). Soweit recht easy bis auf die Sachfragen.
Unser Prof liebt es 2 von 10 Fragen nach der Zuständigkeit zu stellen.
Beispiel:
Arbeitnehmer A hat einen Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber B gekündigt und ist ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen. Tortz mehrfacher Afforderung erteilt B dem A kein Arbeitszeugnis.
Welches Gericht ist zuständig?
-> ich müsste raten und würde Verwaltungsgericht sagen. Gibt es eine einfache faustformel/definition wie ich solche Fälle dem richtigem Gericht zuordne?
grüße aus der Klausurphase