BGH-Urteil (und was damit machen?)


jisi

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Gehört zwar nicht in diesen Thread, aber da es einige Beiträge zu meiner "zeitlich begrenzten" Bannung hier gegeben hat, möchte ich mich bei den Usern, die mich unterstützt haben in diesem Thread bedanken, denn ich bin auch in der Verbannung als eifrige Leserin sportforen treu geblieben :wavey: Will das Thema aber in keinem Fall wieder "hoch kochen", da es ja auch nicht in diesen Thread gehört.

Welchen Sinn macht es, eine Sperrung zu diskutieren, die im Benehmen der Moderatoren liegt und zu der die Moderatoren keinem Nutzer, außer dem Betroffenen selbst, eine Erklärung schuldig sind? :licht:

Roberts

So ist es, zumal die Moderatoren im Auftrage der Betreiber eines Forums handeln, und diesen Betreibern wird nach neuester Rechtsprechung eine große Verantwortung aufgebürdet.

Forumsbetreiber haften für Diskussionsbeiträge
Wer sich durch Beiträge in einem Internetforum beleidigt fühlt, kann den Betreiber des Forums zur Unterlassung verpflichten. Mit diesem Grundsatzurteil bestätigt der Bundesgerichtshof gängige Rechtsprechung.

Karlsruhe - Betreiber von Internetforen müssen beleidigende Beiträge nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Netz nehmen. Das gelte unabhängig davon, ob der Autor des Beitrages bekannt sei oder nicht, hieß es in dem am Dienstagnachmittag verkündeten Urteil (Az.: VI ZR 101/06).
.....

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,474317,00.html
 

freako

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Gehört zwar nicht in diesen Thread, aber da es einige Beiträge zu meiner "zeitlich begrenzten" Bannung hier gegeben hat, möchte ich mich bei den Usern, die mich unterstützt haben in diesem Thread bedanken, denn ich bin auch in der Verbannung als eifrige Leserin sportforen treu geblieben :wavey: Will das Thema aber in keinem Fall wieder "hoch kochen", da es ja auch nicht in diesen Thread gehört....



Wurde auch Zeit... Endlich wieder brandheiße Klitschko Infos :jubel: :thumb:

...denn ich bin auch in der Verbannung als eifrige Leserin sportforen treu geblieben :wavey: Will das Thema aber in keinem Fall wieder "hoch kochen", da es ja auch nicht in diesen Thread gehört....

So schnell werdet ihr sie wohl nicht los ;) ;) ;)
 

Easy

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Welcome back jisi,

dass neue Urteil des BGH legt in der Tat eine große Bürde auf die Forumsbetreiber. rechtlich gesehen bräuchte sich ein user nur beim mod beschweren, dass er sich persönlich angegriffen fühlt und schon müssten die mods den beitrag oder user entfernen...da kommt ne menge arbeit auf euch zu jungs:clown:
 

edward norton

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Süß... . Angemeldet seit Februar 2007, und scon vermisst Du einen User :clown: ... . Geh lieber mal ins Archiv oder lies Dir diesen Thread richtig durch und such warum sie gebannt wurde.

Und wenn sie zurückkommt, kann sie eh nicht mehr "die alte Jisi" sein, denn würde dann ja eine permanente Bannung nach sich ziehen :laugh2: . Besser Du folgst ihr ins Klitschko-Forum wenn Du vergessen solltest, daß Wladimir hart an sich arbeitet, Steward der beste Trainer ist, Sdunek Wladis Wasser vergiftet hat, etc. :p .

Gruß, Competition

wieso sollte ich sie vermissen kenne sie doch überhaupt nicht ich hatte etwas mitleid das wars.
 

Competition

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...dass neue Urteil des BGH legt in der Tat eine große Bürde auf die Forumsbetreiber. rechtlich gesehen bräuchte sich ein user nur beim mod beschweren, dass er sich persönlich angegriffen fühlt und schon müssten die mods den beitrag oder user entfernen...

Das ist - sorry - Hysterie und Unsinn :rolleyes: .
 

Tom68

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Easy schrieb:
dass neue Urteil des BGH legt in der Tat eine große Bürde auf die Forumsbetreiber. rechtlich gesehen bräuchte sich ein user nur beim mod beschweren, dass er sich persönlich angegriffen fühlt und schon müssten die mods den beitrag oder user entfernen...da kommt ne menge arbeit auf euch zu jungs:clown:

ja also ich beschwere mich jetzt schon mal ganz offiziell über alle forumsteilnehmer, die behaupten, ein boxer wie wladimir klitschko hätte die nötige psychische stabilität bzw. konditionierung, um irgendwelche hochrangigen box-titel zu vereinigen.
ich fühle mich durch solche behauptungen persönlich angegriffen und bestehe darauf, alle beiträge dieser art zu löschen.

;) :crazy: :D :laugh2:
 

jisi

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ja also ich beschwere mich jetzt schon mal ganz offiziell über alle forumsteilnehmer, die behaupten, ein boxer wie wladimir klitschko hätte die nötige psychische stabilität bzw. konditionierung, um irgendwelche hochrangigen box-titel zu vereinigen.
ich fühle mich durch solche behauptungen persönlich angegriffen und bestehe darauf, alle beiträge dieser art zu löschen.

;) :crazy: :D :laugh2:

Ich glaube nicht, dass ein Gericht solche Beiträge als Beleidigung deiner Person ansehen würde. :licht:

Im Falle von WK würde das wohl anders ausssehen, was Beiträge betrifft, die ihm psychische Labilität etc. vorwerfen. Denn was ist eine ehrverletzende Äußerung? Für einen Boxer könnte man solche Vorwürfe als "ehrverletzend" ansehen. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter :D

Der Geschädigte habe gegen den Forumsbetreiber einen Anspruch auf das Entfernen von Beleidigungen, hieß es. Dieser bestehe, sobald der Betreiber Kenntnis von den Ansprüchen des Geschädigten erlange.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,474317,00.html
 
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D. Crosby

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Du kannst es ja gern einmal versuchen. Damit hast du sicher ganz große Chancen. :rolleyes: Aber ich habe dein erstes Posting schon verstanden.
 

Attilio

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Welcome back jisi,

dass neue Urteil des BGH legt in der Tat eine große Bürde auf die Forumsbetreiber. rechtlich gesehen bräuchte sich ein user nur beim mod beschweren, dass er sich persönlich angegriffen fühlt und schon müssten die mods den beitrag oder user entfernen...da kommt ne menge arbeit auf euch zu jungs:clown:

Auch wenn User persönliche Daten und private, vertrauliche Briefe von anderen User veröffentlichen?
 

Competition

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Auch wenn User persönliche Daten und private, vertrauliche Briefe von anderen User veröffentlichen?

Das ist schon eher damit gemeint. Jedoch würden die Mods hier das sowieso nicht stehen lassen ;) .

Ansonsten können die wahnhaft Verfolgten ja gerne T-Death belästigen, der allerdings selbst ziemlich cool ist und wohl eher notorische "Ankläger" entfernt, als das Board zum Denunzianten-Treff verkommen zu lassen :D .

Gruß, Competition
 

D. Crosby

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Vielleicht kümmern sich bestimmte Leute auch lieber um ihr eigenes Board, anstatt hier Stimmung zu machen und hinter vorgehaltener Hand zu drohen. Aber wenn´s mit Dauerpostings nicht mehr geht, muss man scheinbar seine Meinung per Richter durchsetzen. :rolleyes:
 

Der alte Mann

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Das BGH-Urteil bestätigt die gängige Rechtssprechung und hat den Unterlassungsanspruch gegen den Forumsbetreiber nur nochmal für den Fall klargestellt, daß der Autor namentlich bekannt ist. Damit dürfte sich in der Praxis nichts ändern.
 

platine

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zumal die Moderatoren im Auftrage der Betreiber eines Forums handeln, und diesen Betreibern wird nach neuester Rechtsprechung eine große Verantwortung aufgebürdet.

Das trifft nicht zu. das Urteil bestätigt lediglich die bestehende Rechtsprechung und damit die bislang schon bestehende Verantwortung der Betreiber.

Das BGH-Urteil bestätigt die gängige Rechtssprechung und hat den Unterlassungsanspruch gegen den Forumsbetreiber nur nochmal für den Fall klargestellt, daß der Autor namentlich bekannt ist. Damit dürfte sich in der Praxis nichts ändern.

So ist es. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf war ein Ausreißer gegenüber der bisherigen Rechtsprechung. Der Betreiber eines Forums sollte sich nach dem Urteil dadurch von Haftung befreien können, dass er dem Anspruchsteller Namen und Adresse des Verfassers nennen kann. Dahinter stand der Gedanke, dass sich der Anspruchsteller an den "wahren" Verursacher halten sollte.

Dies widersprach der üblichen obergerichtlichen Rechtsprechung. Danach haftet der Betreiber eines Forums ab Kenntnis in seiner Eigenschaft als "Verbreiter" für die Inhalte von Beiträgen Dritter. Wird er also auf einen Beitrag hingewiesen, der möglicherweise die Rechte eines Dritten verletzt, muss er diesen entfernen. Unterlässt er dies, ist er selbst in der Haftung und kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sich der Anspruch als berechtigt erweist. Die Haftung beginnt also erst ab Kenntnis, eine Verpflichtung zur "Überwachung" des Forums existiert nicht.

Darüber hinaus gibt es ein jüngeres Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, nach welchem der Betreiber eines Diskussionsforums unter Umständen auch schon vor Kenntnis für einzelne Beiträge haftet. Dieses Urteil betrifft aber die spezielle Situation, dass sich einzelne Diskussions-Threads an bestimmte redaktionelle Beiträge innerhalb eines Newstickers anschließen. Hier soll es eine Überwachungsverpflichtung des Betreibers geben, wenn die Nachricht nach den Erfahrungen des Betreibers mit ähnlichen Nachrichten "gefahrgeneigt" war und bestimmte, die rechte Dritter verletzende Nachrichten geradezu herausfordert. das Urteil betraf allerdings eine sehr speziellen Fall auf dem Ticker heise.de und ist nicht ohne weiters übertragbar - imho schon gar nicht auf eine reines Forum wie sportforen.
 

trooper

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Das trifft nicht zu. das Urteil bestätigt lediglich die bestehende Rechtsprechung und damit die bislang schon bestehende Verantwortung der Betreiber.



So ist es. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf war ein Ausreißer gegenüber der bisherigen Rechtsprechung. Der Betreiber eines Forums sollte sich nach dem Urteil dadurch von Haftung befreien können, dass er dem Anspruchsteller Namen und Adresse des Verfassers nennen kann. Dahinter stand der Gedanke, dass sich der Anspruchsteller an den "wahren" Verursacher halten sollte.

Dies widersprach der üblichen obergerichtlichen Rechtsprechung. Danach haftet der Betreiber eines Forums ab Kenntnis in seiner Eigenschaft als "Verbreiter" für die Inhalte von Beiträgen Dritter. Wird er also auf einen Beitrag hingewiesen, der möglicherweise die Rechte eines Dritten verletzt, muss er diesen entfernen. Unterlässt er dies, ist er selbst in der Haftung und kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sich der Anspruch als berechtigt erweist. Die Haftung beginnt also erst ab Kenntnis, eine Verpflichtung zur "Überwachung" des Forums existiert nicht.

Darüber hinaus gibt es ein jüngeres Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, nach welchem der Betreiber eines Diskussionsforums unter Umständen auch schon vor Kenntnis für einzelne Beiträge haftet. Dieses Urteil betrifft aber die spezielle Situation, dass sich einzelne Diskussions-Threads an bestimmte redaktionelle Beiträge innerhalb eines Newstickers anschließen. Hier soll es eine Überwachungsverpflichtung des Betreibers geben, wenn die Nachricht nach den Erfahrungen des Betreibers mit ähnlichen Nachrichten "gefahrgeneigt" war und bestimmte, die rechte Dritter verletzende Nachrichten geradezu herausfordert. das Urteil betraf allerdings eine sehr speziellen Fall auf dem Ticker heise.de und ist nicht ohne weiters übertragbar - imho schon gar nicht auf eine reines Forum wie sportforen.

Sehr gute Zusammenfassung des Rechtsstandes, wobei ich es für sehr schade erachte, daß das Urteil des OLG Düsseldorf nicht bestätigt wurde.

In Bezug auf die Rechtsprechung des LG Hamburg (das OLG Hamburg hat dankenswerterweise einige Sachen von dort aufgehoben) bleibt nur zu sagen, daß es mir den Anschein hat, daß die Richter am dortigen LG das Internet einzig und alleine als Teufelswerkzeug sehen und am liebsten komplett verbieten würden. So erscheinen mir zumindest die Urteile.
 

Omega

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Stimmt so nicht. Das "Heise-Urteil"begründet sich hauptsächlich damit, dass das dortige Forum gewerbliche Zwecke wenigstens mitunterstützt. In solchen Foren soll den Betreiber eine stärkere Verpflichtung treffen.
http://www.r-archiv.de/article2164.html
 
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